MİTHAT YURDAKUL Ankara – Die Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde (BTK) hat eine Reihe von Entscheidungen in Bezug auf die laufenden Telefon- und Internetverpflichtungen des Erdbebenopfers, die Umverteilung verlorener GSM-Leitungen, Abhebungsgebühren, Rechnungsfristen und die Verlagerung ihrer Abonnements getroffen. Dementsprechend verschiebt sich die Fälligkeit der Rechnungen der Erdbebenopfer in den 11 vom Erdbeben betroffenen Provinzen, deren Fälligkeit bis zum 14. März läuft, nach diesem Datum.
Schulden werden getilgt
Die Betreiber verzichten auf ihre Forderungen für elektronische Kommunikationsdienste im Namen von Teilnehmern, die während des Ausnahmezustands durch Erdbeben ihr Leben verloren haben. Abonnenten, die nachweisen, dass sie vom Erdbeben betroffen waren, werden bis zum 8. Mai 2023 keine Kosten für SIM-Karten-Ersatz, Zeit, Leitungssperre und Übertragungsanfragen, On-Off-Preise und Abhebungsgebühren in Rechnung gestellt. Einzelabonnenten, deren Bindung bis zum 6. März abläuft, wird am Ende der Bindungsfrist ein Monat lang ein unverbindlicher Service angeboten. Es wird sichergestellt, dass TL nicht geladen oder wegen Schulden eingeschränkte oder ausgesetzte Dienste zur Nutzung bereitgestellt werden, TL nicht bis zum 6. März geladen wird oder Dienste nicht wegen Schulden eingeschränkt oder eingestellt werden. Bei Internetabonnements wird Mitte vom 7. bis 20. Februar die Preisbildung auf Linien ohne Verkehrsfluss in festen Einzelabonnements bis zum Beginn des Verkehrsflusses gestoppt, die Begrenzung wird bis spätestens 31. Dezember 2023 aufgehoben, sofern kein Verkehrsfluss auftritt , und es werden keine Abhebungsgebühren aufgrund von Modem- und festen elektronischen Kommunikationsdiensten erhoben.
Einmal
Die Änderungsanträge für die SIM-Karte von Erdbebenopfern, die keinen Zugriff auf ihre Ausweisdokumente haben, werden ebenfalls erleichtert. Dementsprechend können Betreiber die SIM-Karte wechseln, indem sie die Richtigkeit der vom Erdbebenopfer angegebenen Identitätsinformationen über die Wissensdatenbank des Identity Sharing System (KPS) überprüfen oder das Gesicht des Teilnehmers auf erkennbare Weise aufzeichnen.
Im Todesfall der Person, auf die das GSM-Limit registriert ist; Bis zum 8. Mai können Nutzer ausnahmsweise Abonnements unter ihrem eigenen Namen registrieren. Dafür werden die Betreiber den Benutzer nach einem Erbschein fragen. Ab diesem Vorgang kann der neue Teilnehmer die Abschnitts- und Nummernportierung für ein Jahr nicht durchführen.
Staatsangehörigkeit