Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat sich zu den hohen Anträgen nach der Rentenaltersregelung (EJT) geäußert.
In der Aussage „ Im Rahmen der Verordnung reicht es aus, sich mit einem „Einkommens-/Monats-/Zulagenantragsdokument“ nach der Kündigungserklärung ihrer Arbeitgeber bei unserer Einrichtung zu bewerben, um für unsere Versicherten, die die Regeln erfüllen, Renten beziehen zu können für den Anspruch auf Altersrente.Worte waren enthalten.
SGK erklärte, dass es nicht erforderlich sei, das Schreiben „Er geht in den Ruhestand“ vorzulegen, bevor die Arbeitgeber die Kündigung aussprechen.
In der Stellungnahme der SGK heißt es:
„Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sozialversicherung und die allgemeine Krankenversicherung vom 1.3.2023 mit der Nummer 7438 und der Erlass im Erlass des Gesetzes Nr. 375 für unsere Bürger, die in der Öffentlichkeit als Senioren im Ruhestand bekannt sind ( EJT), trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 3.3.2023 in Kraft.
Im Rahmen der Verordnung reicht es aus, sich nach der Kündigungserklärung des Arbeitgebers mit einem „Einkommens-/Monats-/Zulagenantragsdokument“ bei unserer Einrichtung zu bewerben, um für unsere Versicherten Renten beziehen zu können, die die Voraussetzungen erfüllen Regeln für den Anspruch auf Altersrente.
Andererseits wurde festgestellt, dass die Versicherten an unsere Einrichtung verwiesen werden, um das „Ruhestands“-Schreiben zu erhalten, bevor die Urlaubsmitteilung des Arbeitgebers erfolgt, und dass es nicht notwendig ist, dieses Schreiben von unserer Einrichtung zu erhalten, um die in den Ruhestand versichert.
In den Dienstleistungen „SGK Melde- und Leistungsnachweis“, „Sozialversicherungsnachweis“ und „Arbeitsleben“, die unsere Einrichtung auf der E-Government-Plattform anbietet, und den im Internet verfügbaren Anwendungen „Wann gehe ich in den Ruhestand“. Adresse www.sgk.gov.tr Die Regeln, die erfüllt sein müssen, um sich für die Rente zu qualifizieren, ob sie diese Regeln erfüllen und wann sie sie erfüllen werden, die Registrierungs- und Serviceinformationen des Versicherten sind enthalten.
Aus diesem Grund verweisen die Arbeitgeber die Versicherten nicht an unsere Einrichtung, um die betreffenden Dokumente bereitzustellen, stellen die Austrittserklärungen auf der Grundlage der per E-Government zu erhaltenden Informationen und Dokumente aus, fordern ein offizielles Schreiben unserer Einrichtung nur für die Versicherten, die mit ihrer Leistung zögern, das Rentenverfahren schnellstmöglich abzuschließen und für eine stichprobenartige Zuweisung der Versicherten zu sorgen, damit ihnen keine Missstände entstehen.“
T24