Schreckliche Nachrichten vom Obersten Gerichtshof für Mieter, die das Haus nicht räumen

Was geschah, als der Mieter, der vom Verkauf der Wohnung, in der er jahrelang als Mieter gewohnt hatte, schockiert war, nicht auf die „leeren“ Vorschläge des neuen Eigentümers hörte. Der Eigentümer des Hauses, der sich an das Zivilgericht erster Instanz wandte, machte geltend, dass er das Haus zwar gekauft habe, es aber nicht räumen könne. Um den jahrelangen Fall zu beenden, ordnete das Gericht die Räumung des Mieters an. Trotz der Entscheidung des Gerichts zur Verfestigung weigerte sich der Mieter, die Wohnung zu räumen. Diesmal ging der klagende Vermieter den Weg zum Strafgericht erster Instanz und reichte eine Klage gegen den Mieter mit der These „Verletzung eines unfairen Ortes“ ein, die in der 154. Ausgabe des türkischen Strafgesetzbuchs geregelt war.

Präzedenzfallentscheidung der Justiz

Das Gericht sprach den Mieter frei. Mit der Begründung, dass seine Beschwerden schon seit Jahren andauern, reichte der Eigentümer der Wohnung des Klägers die Freispruchsentscheidung beim Kassationsgericht ein. Die 8. Strafkammer des Obersten Gerichtshofs unterzeichnete eine Präzedenzentscheidung.

In der Entscheidung; Obwohl der Fall zugunsten des Eigentümers der Wohnung abgeschlossen wurde, wurde betont, dass der Angeklagte die Besetzung fortgesetzt und das Verbrechen der Vergewaltigung begangen habe.

ERWERB NICHT RECHTMÄSSIG

Die folgenden Bedingungen wurden in die Entscheidung aufgenommen: „Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte weiterhin die Immobilie bewohnte, obwohl das Verfahren zugunsten des Beteiligten abgeschlossen und gefestigt wurde.“ Auch wenn dies auf der Beziehung der Partei beruht, gibt es sie Es gibt keine Beweise dafür, dass im Rahmen des Falldokuments irgendeine Art von Beziehung zwischen den Parteien besteht. Mit diesem Prestige verstößt die Freispruchsentscheidung, die aufgrund der falschen Beziehung getroffen wurde, gegen das Gesetz, da davon ausgegangen wird, dass der Beruf von Das unbewegliche Vermögen des Beklagten beruht nicht auf einem Recht.“

Staatsangehörigkeit

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