Schock für den Nachtwächter, der die Mission verließ und zum Abendessen ging! Entschädigungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs

Der junge Mann, der als Nachtwächter in einer Ziegelei arbeitet, sei laut Thesen mit seinem Freund in der benachbarten Fabrik zum Abendessen gegangen.

Währenddessen drangen Diebe in das Transformatorengebäude ein und stahlen eine große Menge an Kabeln und Elektrogeräten. Der Arbeitgeber, der schließlich bei dem Wärter landete, der den Einsatzort verließ, entließ den jungen Mann entschädigungslos. Der Nachtwächter, der an die Tür des Arbeitsgerichts klopfte, behauptete, dass der Arbeitsvertrag wegen Diebstahls am Arbeitsplatz gekündigt worden sei, dass die Wärterkabine am Arbeitsplatz durch den beklagten Chef abgerissen worden sei und dass das klagende Personal eingetreten sei die Cafeteria.

Der Mitarbeiter machte geltend, dass vom Standort der Kantine aus kein Blick auf das Werksgelände und keine ausreichende Beleuchtung des Geländes gegeben sei und verlangte von der Beklagten die Einholung eines Bescheids auf Abfindungen, Abfindungen, Überstunden und Jahresurlaub Preis. Dem beklagten Chef hingegen war nicht klar, dass der Kläger trotz seiner Tätigkeit als Wachmann die Anforderungen seines Auftrags nicht erfüllte, den allein zu schützenden Transformatorschutz nicht ausreichend wertschätzte der zerstörten Fabrik, und nicht bemerkte, dass der Transformator am Morgen gestohlen wurde, ebenso wie der Kläger den gestohlenen Transformator in der Nacht nicht sah, daher wurde das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt.Er forderte die Einstellung des Verfahrens, argumentierte dass es abgesetzt wurde.

Auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens entschied das Gericht, die Abfindungs- und Kündigungsgeldforderungen mit der Begründung zurückzuweisen, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen wichtigen Grund gestützt sei, und dem Antrag auf Überstundenvergütung und Jahresurlaubsentgelt stattzugeben. Die Anwälte der Parteien haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung methodisch auf. Auch in der Hauptverhandlung entschied das Arbeitsgericht, den Fall teilweise anzunehmen, da die Kündigung des beklagten Arbeitgebers nicht auf einem wichtigen Grund beruhte. Als der beklagte Chef gegen die Entscheidung Berufung einlegte, schaltete sich diesmal die 9. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs ein. In der Präzedenzentscheidung wurde festgestellt, dass der Nachtwächter seinen Dienst verließ und zum Abendessen ging. Die Entscheidung lautete:

DIE JUSTIZ STELLTE DEN LETZTEN PUNKT

„Im konkreten Streitfall, wenn der Inhalt der nach dem Aufhebungsurteil analysierten Kameraaufzeichnung, die Angaben und Unterlagen der Urkunde sowie die Worte und Protokolle der Ermittlungsakte als Ganzes ausgewertet werden, ergibt sich, dass der Kläger war in der Nacht des Diebstahls in der Fabrik des Angeklagten als Wachmann in der Fabrik diensthabend, obwohl die Ziegelfabrik zerstört wurde, wurde die Fabrik zerstört.Es wurde davon ausgegangen, dass es darin Verwaltungsgebäude und Transformatoren gibt, die geschützt werden müssen seinem Hoheitsgebiet. Obwohl der Kläger angab, in der Nacht des Diebstahls keine Geräusche in der Nacht gehört zu haben, wurde der 800 Kilogramm schwere Transformator, der 200 Meter von der Sicherheitskabine entfernt war, aus einer Höhe von etwa 10 Metern heruntergeschleudert 1 Dass der Kläger das Durchtrennen eines 3 Meter langen Abschnitts des Stacheldrahts an der ,5 Meter hohen Backsteinmauer nicht mitbekam, entsprach nicht dem normalen Lebenslauf. Es wurde beobachtet, dass er angab, dass er mit seinen Freunden, die an der benachbarten Arbeitsstätte arbeiteten, zum Abendessen ging. Aus den Kameraaufzeichnungen ging hervor, dass es keine Aufzeichnungen darüber gab, dass der Kläger jemals zwischen dem 23.02. und dem 05.55. den Kamerawinkel betrat und die Umgebung der Fabrik inspizierte. Aufgrund der Wertigkeit der in der Urkunde vorliegenden Beweise, da davon auszugehen ist, dass der Kläger als Wachmann im Falle eines Diebstahls am Arbeitsplatz der Beklagten während seiner Arbeitszeit grob fahrlässig gehandelt hat, ist er seiner Kontrollpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen und die die Kündigung aus wichtigem Grund erfolgte, statt der Ablehnung die Abfindungs- und Kündigungsanträge mit fehlerhafter Beurteilung angenommen wurden, war sie mangelhaft und zwangsläufig zu Bruch.“

Staatsangehörigkeit

EntscheidungFabrikGeschäftKlägerWächter
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