Prof. DR. Aziz Celikzum Beschluss „Kündigungsverbot“ und „Kurzarbeitergeld“ für das Erdbebengebiet „Unvollständige, unzureichende und diskriminierende Regelungen“hat seine Einschätzung abgegeben.
Präsident Recep Tayyip Erdoğan Mit der Unterschrift von können Sie ohne Wartezeit Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Zudem wurde die Kündigung per Dekret untersagt, außer aus Gründen wie „Schließung des Arbeitsplatzes“.
„Diese diskriminierende Praxis muss gestoppt werden“
Die Entscheidung von seinem Social-Media-Account aus bewertend, sagte Prof. DR. Aziz Çelik wies darauf hin, dass sich die WCÖ-Zulage von Arbeitnehmern mit Prämien von 600 Tagen oder mehr in der Mitte von 6-15.000 Lira ändert, Arbeitnehmer mit Prämien von 599 Tagen oder weniger jedoch nur mit einer Barpreisbasis von 3.000 972 TL zufrieden sein werden. „Diese diskriminierende Praxis muss gestoppt werden“benutzte seine Worte.
Aziz Çelik erklärte, dass die Höhe und Zahlungsfristen der Zulagen verbessert werden sollten, sagte Aziz Çelik: „Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Erdbebengebiet sollen bedingungslos vom Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld profitieren. Höhe und Auszahlungszeiträume von Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sollen verbessert werden. Das untere Ende der KÖ und des Arbeitslosengeldes im Erdbebengebiet soll erreicht werden der Mindestpreis sein.“er schrieb.
„Es sollte nicht nur den Bereich der Gehirnerschütterung abdecken“
Stahl, in seinen Posten „Andererseits sollte das Kündigungsverbot nicht nur diejenigen umfassen, die im Erdbebengebiet arbeiten. Es sollte auch diejenigen umfassen, die zur Suche, Rettung und Verstärkung in die Region gehen, und Personal, das Erdbebenopfern in der Region nahe steht .“hat seine Einschätzung abgegeben.
Prof. DR. Aziz Celik verwendete die folgenden Begriffe:
„UNVOLLSTÄNDIGE, UNZUREICHENDE UND DISKRIMINELLE REGELUNGEN 15 Tage nach dem Erdbeben wurde der Gesetzesdekret Nr. 125 zum Arbeitsleben veröffentlicht, der die Zitterregion abdeckt. Mit dem Dekret wurden Regelungen zum Kurzarbeitergeld, zur Arbeitslosenversicherung und zum Kündigungsverbot getroffen.
Mit der Gesetzesverordnung wurde der Antrag auf Kurzarbeitergeld (CÖÖ) gestellt. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des CCA blieben jedoch erhalten. Um von der KÇÖ profitieren zu können, müssen Sie 120 Tage versichert sein und in den letzten drei Jahren mindestens 600 Tage lang Beiträge gezahlt haben. KÇÖ wird immer noch in der Mitte von ungefähr 6.000 bis 15 TL angewendet.
Mit dem Gesetzesdekret wurde eine tägliche Anwendung von 133,44 TL Cash Price Supplement (NUD) für diejenigen eingeführt, die nicht von KÇÖ und Arbeitslosengeld profitieren konnten. NUD monatlich netto 3.972 TL. Damit lag die NÜD weit unter der BA. Diese Regelung hat diskriminierenden Charakter.
Während sich die BCC-Zulage von Arbeitnehmern mit Prämien von 600 Tagen oder mehr in der Mitte von 6-15.000 Lira ändert, werden Arbeitnehmer mit Prämien von 599 Tagen oder weniger nur mit einem Barpreiszuschlag von 3.972 TL zufrieden sein. Diese diskriminierende Praxis muss beendet werden.
Alle Beschäftigten im Erdbebengebiet sollen bedingungslos in den Genuss von Kurzarbeit und Arbeitslosengeld kommen. Die Maßnahmen und Auszahlungsfristen von Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld sollten verbessert werden. In der Erdbebenzone sollte das untere Ende der BA und des Arbeitslosengeldes der Mindestpreis sein.
Mit dem Gesetzesdekret wurde das Kündigungsverbot eingeführt, aber Situationen, die den Regeln der Moral und des angemessenen Willens nicht entsprechen, einschließlich Fehlzeiten und ähnliche Gründe, sind vom Geltungsbereich des Verbots ausgenommen. Es stellt sich heraus, dass das wertvollste Problem in der Gehirnerschütterungszone darin besteht, nicht zur Arbeit gehen zu können. Obwohl das Erdbeben eine legale Entschuldigung ist, missbrauchen die Bosse sie.
Bei Verstoß gegen das Kündigungsverbot sind für die Chefs lediglich Ordnungsgelder vorgesehen. Es hätte jedoch klar geregelt werden müssen, dass im Falle einer Diskriminierung der Preis und alle sozialen Rechte des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber bezahlt würden und der Prozess der Wiedereinstellung nach dem Kündigungsverbot beginnen würde.
Andererseits gilt das Kündigungsverbot nicht nur für Beschäftigte im Erdbebengebiet. Es sollte auch diejenigen umfassen, die zur Suche, Rettung und Verstärkung in die Region gehen, sowie die Arbeiter, die den Erdbebenopfern in der Region nahe stehen.
Das Kündigungsverbot ist mit der Gesetzesverordnung unvollständig geregelt. Es musste klar geregelt werden, dass Arbeitsverträge nicht gekündigt werden konnten, weil Arbeitnehmer wegen der Gehirnerschütterung nicht zur Arbeit gehen konnten. Andererseits ist die Sanktion des Kündigungsverbots nicht abschreckend und offen für Missbrauch.
In der Erdbebenzone können die Chefs den Mitarbeitern unter dem Vorwand „nicht sitten- und vorsätzlich nicht konforme Zustände und ähnliche Gründe“ kündigen. Tatsächlich war diese Praxis während der Pandemie weit verbreitet.
Der 16 Tage nach dem Erdbeben und ohne Verhandlungen mit den Parteien und ohne Anhörung der Parteien veröffentlichte Erlass ist diskriminierend, unvollständig und weit davon entfernt, insbesondere die Abfindungs- und Sozialversicherungsansprüche der Erdbebenopfer zu garantieren.
Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit sollte in Absprache mit den Parteien und durch Gesetz umfassende sozialpolitische Maßnahmen ergreifen. Dieses Dekret ist ziemlich unvollständig und unzureichend. Darüber hinaus besteht keine Notwendigkeit, die Angelegenheit durch das Gesetzesdekret zu regeln. Es kann durchaus gesetzlich geregelt sein, wie in der Pandemiezeit.“
T24