Proben werden aus frischem Beton und Stahl entnommen

Die Änderung der Baustoff- und Bodenlabor-Durchführungsverordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dementsprechend im Rahmen des Versuchsbaus von Baustofflaboren; Beprobung von Frischbeton, Transport, Druckprüfung, Beprobung vor Ort und Prüfung von Festbeton, Beprobung von Stahlbetonstahl und Zugprüfung werden ebenfalls stattfinden.

Für die Qualitätskontrolle in Baugerätelaboratorien werden ein Bauingenieur, der seit mindestens zwei Jahren über ein Laborprüfzeugnis im Bereich der Fachkunde, insbesondere Beton, verfügt, und mindestens zwei Experimentatoren eingesetzt. Im Bereich der Baugrundversuche werden mindestens ein Geologieingenieur mit Laborprüferzeugnis der Fachrichtung für mindestens zwei Jahre und ein Bau- oder Geophysikingenieur mit Prüferzeugnis beschäftigt, wobei mindestens zwei Experimentatoren verpflichtend sind.

Sofern im Rahmen der Laboratorien chemische Versuche durchgeführt werden, gibt es einen Chemieingenieur, der seit mindestens zwei Jahren über einen Laborauditorenausweis im Bereich der beruflichen Spezialisierung verfügt. Es wird notwendig sein, einen Qualitätsmanager im Labor zu haben. Als Qualitätsmanager kann ein Laborprüfer oder Experimentator bestellt und ein Qualitätsmanager beschäftigt werden. Labore können aufgrund der Arbeitsbelastung keine Testdienste von Laboren in Anspruch nehmen, die an Unterauftragnehmer vergeben wurden.

Staatsangehörigkeit

ExperimentIngenieurLaborStrukturWirtschaftsprüfer
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