Präzedenzurteil des OGH: An Feiertagen soll für die geleistete Arbeit auch für 1 Stunde der volle Lohn gezahlt werden

Mit der Präzedenzentscheidung des Obersten Gerichtshofs erhält der Arbeiter, der an Feiertagen auch nur eine Stunde arbeitet, den vollen Lohn. Höchstgericht; “ Auch wenn der Arbeitnehmer an Feiertagen und Feiertagen 1 Stunde arbeitet, hat er Anspruch auf den vollen Lohn.“ sagte.

Der für acht Jahre von seinem Arbeitsplatz gekündigte Handelsvertreter zog vor das Arbeitsgericht. Er behauptete, dass seine Überstunden- und Wochenendforderungen nicht bezahlt wurden, dass es am Arbeitsplatz eine Essens- und Dienstpraxis gebe, dass er an allen offiziellen und religiösen Feiertagen weiterarbeite, aber dass die Forderungen nicht an ihn gezahlt würden. Kläger; Er behauptete, dass er in der Region Ostanatolien durchschnittlich alle zwei Monate mit einer einmonatigen Frist eingesetzt werde und die zu zahlenden Feldprämien nur zweimal gezahlt würden. Er forderte den Einzug von Abfertigungsforderungen, Überstundenforderungen, dienstlichen und kirchlichen Feiertagsforderungen, Wochenurlaubsforderungen und Feldprämienforderungen.

Die Beklagte lehnte die Thesen ab. Das Gericht entschied, dass der Fall teilweise angenommen wird. Beide Parteien haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Die 9. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, die eine beispielhafte Entscheidung unterzeichnet hat, wurde daran erinnert, dass auch eine Stunde Arbeit an Feiertagen gegen vollen Lohn bezahlt werden muss.

Gericht: Berechnung über Uhr ist falsch

Folgende Worte wurden in die Entscheidung aufgenommen:

„Gegenüber der eindeutigen Regelung im 47. Abs. ArbG ist übersehen worden, dass der Klägerin, die als an Feiertagen arbeitend verstanden wird, ein Anspruch auf einen zusätzlichen Tageslohn (Monatsfestlohn/30) zusteht an jedem bundeseinheitlichen Feiertag allgemeinen Feiertag arbeitet er Berechnung nach geleisteten Arbeitsstunden fehlerhaft Selbst wenn der Arbeitnehmer an bundeseinheitlichen Feiertagen und Feiertagen 1 Stunde arbeitet, hat er Anspruch auf vollen Lohn Nach der Entscheidung, ob Netto oder Brutto nicht als Anlass für Zögern bei der Ausführung angesehen wurde, war die Ausführung fehlerhaft und erforderte einen Bruch.„(UAV)

T24

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