Laut den Informationen des Reporters der Ihlas News Agency aus dem Jurisprudence Bulletin wollte MA, der Kurzwarenhändler als Mieter am Arbeitsplatz von ZY war, dorthin umziehen, als ein anderes Geschäft mit Bezug zu ZY am selben Ort frei wurde. Aber Besitzer ZY war damit nicht einverstanden. Laut der These ging MA ohne Vorankündigung ohne Erlaubnis in diesen Laden. Als ZY dem widersprach, kam es zum Streit zwischen den Parteien. Mit der Behauptung, der Mieter MA und seine Frau seien verbalen und tatsächlichen Angriffen ausgesetzt gewesen, wandte sich ZY an das Büro des Bezirksgouverneurs von Izmir Konak und behauptete, dass die Handlung von MA und seiner Frau eine völlig störende Nutzung des gemieteten Eigentums gemäß Artikel 256 sei des Obligationenrechts (UK) Nr. 818 und zwang MA, MA zu vertreiben, forderte eine Entscheidung.
In dem von MA bei seinem Anwalt eingereichten Antwortantrag wurde der streitgegenständliche Arbeitsplatz von seinem Mandanten gemäß dem von den Parteien unterzeichneten schriftlichen Mietvertrag mit einer monatlichen Miete von 500 TL gemietet, und die bis heute angefallenen Mietgebühren wurden ebenfalls gemietet bezahlt, und die Vorwürfe der Blasphemie, Beleidigung und Aggression gegen den Kläger sind völlig haltlos, im Gegenteil, Beschimpfungen, Beleidigungen, Drohungen gegen den Mandanten des Klägers und Artikel 267/1 des türkischen Strafgesetzbuches Nr. 5237. dass er den im Artikel definierten Fehler der Verleumdung begangen habe, dass sein Mandant ihm gedroht und beleidigt habe, nach einigen Umbauten, Reparaturen und Einrichtungsgegenständen die Immobilie zu räumen, dass sein Mandant den Arbeitsplatz besetzt habe und dass er einen Verwaltungsantrag beim Konak gestellt habe Bezirksgouvernement und beantragte die Räumung der Immobilie gemäß dem Gesetz Nr. 3091. Er forderte die Abweisung des Verfahrens und erklärte, dass entschieden worden sei, die Forderung mit der Begründung abzulehnen, dass sie auf der Grundlage eines Mietvertrags genutzt worden sei , dass sich der Kläger über den verleumderischen Fehler beschwert habe und dass die Ermittlungen fortgesetzt würden.
In den von beiden Parteien gegeneinander geführten Strafverfahren wurde auf Klage des Vermieters eine öffentliche Klage gegen den beklagten Mieter wegen des Vergehens der Verleumdung und der leichten Körperverletzung erhoben. Am Ende des Prozesses vor dem 18. Strafgericht erster Instanz in Izmir, in dem der beklagte Mieter freigesprochen wurde, klagte der Vermieter über das Verbrechen der Verleumdung.
DAS GERICHT WURDE DEN FALL ABGELEHNT
Das Magistrate’s Court erklärte: „Obwohl der Zeuge des Klägers erklärte, dass er in der Vorbereitungsphase und im Strafverfahren keine Manieren hatte, machte er vor unserem Gericht eine gegenteilige Aussage, die letzte Aussage dieses Zeugen wurde nicht als aufrichtig angesehen, die Worte von Die anderen beiden Zeugen in der Vorbereitungsphase und der Satz im Strafgericht waren widersprüchlich, die anderen Zeugen hatten keine Manieren in Bezug auf Beleidigungen, beschlossen, den Fall einzustellen.
JUSTIZ (GESCHLOSSEN) 6. RECHTSABTEILUNG HÄLT DIE ENTSCHEIDUNG AUF
Die 6. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs (geschlossen) tagte darüber, ob der beklagte Mieter den Vermieter beleidigt und leicht verletzt hat oder nicht und ob diese Tatsache das Mietverhältnis untragbar gemacht hat an den Vermieter. Der Freispruch des Angeklagten wegen unzureichender Beweise im Strafverfahren bindet den Zivilrichter nicht gemäß Artikel 74 des türkischen Obligationenrechts. Bei der Beurteilung, ob die Handlung dem im Artikel beschriebenen typischen Vergehen entspricht und ob das Element des Vorsatzes im Strafverfahren verwirklicht wird, prüft der Richter in einer weiteren Auslegung, ob die Handlung rechtswidrig ist und ob das Vertragsverhältnis zwischen ihnen besteht den Parteien durch die rechtswidrige Handlung unzumutbar geworden ist. Sowohl die im Strafverfahren vernommenen Zeugenaussagen als auch die Tatsache, dass die beklagte Mieterin die Anfeindungen fortsetzte, indem sie gegen den Vermieter Anzeige wegen Verleumdung erstattete, zeigt, dass das Interesse an der Miete zwischen den Parteien unerträglich geworden ist. Türkisches Obligationenrecht 316/2. (Eigentlich 316/3.) akzeptiert werden sollte und der Fall sollte akzeptiert werden, indem die Bedingungen akzeptiert werden, aber es ist nicht falsch, den Fall schriftlich abzulehnen, ohne die erklärten Punkte zu beachten.
ZIVILGERICHT DES FRIEDENS WIDERSTEHEN
Nach der Aufhebungsentscheidung erklärte das Zivilgericht für Frieden, dass „in der Aufhebungsentscheidung des Obersten Gerichtshofs akzeptiert wurde, dass die Beschwerde des Mieters wegen Verleumdung gegen den Vermieter als unerträglicher Zustand des Mietvertrags akzeptiert wurde und dass die Beschwerde des Mieters gegen den Vermieter wegen Verleumdung stützte sich auf § 256 Abs. 1 BK. Der Mieter, der von einem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch macht, widerspricht der Verpflichtung zur „Respektion“ im türkischen Obligationenrecht (TBK) Nr. Es wurde beschlossen, sich zu widersetzen, weil es nicht falsch war, rechtliche Konsequenzen gegen den Vermieter zu verhängen , dass der Vermieter durch sein eigenes Handeln einen Verleumdungsfehler verursacht habe und dieser Umstand nicht ausgenutzt werden könne, dass sowohl der Mieter als auch der Vermieter respektvoll miteinander umgehen müssten und dass die Rüge des Mieters wegen Verleumdung nicht als sachgerecht erachtet worden sei. .
Gegen den Widerstandsbeschluss wurde vom Anwalt der klagenden Erben fristgerecht Berufung eingelegt.
DIE LETZTEN WORTE SAH DER GENERALRAT DES GERICHTSRECHTS
Auf der anderen Seite erklärte die Generalkammer des Kassationsgerichtshofs: „Nach den Aussagen der Parteien und dem Umfang der Unterlagen hat der Kläger eine Beschwerde wegen der Straftatbestände der Beleidigung und der leichten Körperverletzung des Beklagten eingereicht. Der Angeklagte reichte auch eine Beschwerde wegen Beleidigung und Verleumdung gegen den Kläger ein, und als Ergebnis des vom Strafgericht erster Instanz geführten Prozesses wurde entschieden, dass der Kläger wegen Beleidigung und Verleumdung verurteilt wurde, und die Bekanntgabe der Entscheidung erfolgte verschoben. In diesem Fall geht man davon aus, dass Kläger und Beklagter sich gegenseitig beschwert haben, dass Strafgerichte gegen sie vorgegangen sind, so dass das Mietverhältnis für den Vermieter unerträglich geworden ist. Indem er akzeptierte, dass die Voraussetzungen bzgl. (TBK’s 316/3.) erfüllt seien und der Fall angenommen werden sollte, hob er die Widerstandsentscheidung des Zivilgerichts des Friedens auf, indem er eine Entscheidung in Richtung Räumung des Mieters stellte.
Staatsangehörigkeit