MİTHAT YURDAKUL/ ANKARA- Gemäß dem von der SSI an ihre Organisationen versandten Rundschreiben wird der Betrag, der sich durch Multiplikation von 3,33 TL pro Tag zwischen Juli und Dezember 2022 im Rahmen der Grundpreisprämienverstärkung ergibt, von den von den Arbeitgebern gezahlten Versicherungsprämien abgezogen an die Einrichtung, und dieser Preis wird von der Arbeitslosenversicherungskasse übernommen. Vor dem 1. Januar 2022 können Arbeitgeber, die Versicherungsnehmer für 10 Tage oder mehr im Monat für Reinigungs- und Wartungsdienste beschäftigen, sowie Arbeitgeber, die Haushaltshilfen beschäftigen, von dieser Unterstützung profitieren, sofern der tägliche Leistungspreis 179 TL beträgt oder weniger. Personen, die 10 Tage im Monat Pflegekräfte, Reinigungskräfte und Türsteher beschäftigen, fallen nicht in diesen Anwendungsbereich, da sie keine Versicherungserklärung abgeben. Im Rahmen von Anreizen, bei denen Arbeitgeber- und Versichertenanteile an den Versicherungsprämien vom Staat übernommen werden, liegen die von den Arbeitgebern zu zahlenden Versicherungsprämien unter dem von der Arbeitslosenkasse zu tragenden Preis und nur bei einer Mindestpreiserhöhung in Höhe des vom Arbeitgeber zu zahlenden Preises gewährt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass ein bestehendes Unternehmen geschlossen und unter einem anderen Namen eröffnet wird und dass es einen geheimen Prozess durchgeführt hat, um die Beschäftigung in die Mitte der Unternehmen mit Tochtergesellschaften zu verlagern; Der Prämienzuschlag, der den Arbeitsstätten gewährt wird, bei denen festgestellt wird, dass die Arbeitnehmer ihre Gewinne der Einrichtung nicht oder zu wenig gemeldet haben, wird zusammen mit der Verzugsstrafe zurückgenommen. Der den Prämienschuldnern gewährte Prämienrabatt wird von deren Verbindlichkeiten gegenüber der SGK abgezogen.
Staatsangehörigkeit