Die Zentralbank hat nach den Erdbeben in Kahramanmaraş ein Informationsschreiben an die Banken bezüglich der Wertpapier- und Mindestreservevorschriften versandt. Dementsprechend werden Kredite, die von Banken und Finanzierungsgesellschaften an Personen mit Wohnsitz in 10 von den Erdbeben betroffenen Provinzen vergeben werden sollen, von der Anwendung von Sicherheiten und erforderlichen Rücklagen befreit. Auch bei den Export- und Investitionskrediten, die derzeit einem Cash-for-Spend-Antrag unterliegen, wird die Dokumentation fortgeführt.
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