Neugierig auf die Erdbebengründe! 7 Fragen, 7 Antworten

Für unsere Vermieter- oder Mieterbürger haben die Anträge auf „Unterstützung von Unterkünften für Katastrophenopfer“ über E-Government begonnen. Der Austausch zu diesem Thema auf dem Twitter-Account von AFAD ist wie folgt:

„Für unsere Bewohner oder Mieter, deren Häuser durch @csbgovtr im Erdbebengebiet beschädigt wurden, haben die Anträge auf „Unterkunftsunterstützung für Katastrophenopfer“ über @ekapi begonnen.

Im Falle einer fehlerhaften Anmeldung kann die Anmeldung mit der Option „ABBRECHEN“ wiederholt werden.

7 FRAGEN ZU ERDBEBEN-ERGÄNZUNGSMITTELN, 7 ANTWORTEN

Auf der anderen Seite beantwortete AFAD 7 Fragen zu Unterbringungsbasis, Umzugsbasis und Barpreisbasis auf seinem Social-Media-Konto. Hier sind die Neugierigen…

1-Wird es Bargeldhilfe für Katastrophenopfer geben?

Den Katastrophenopfern, deren Häuser bestimmt sind, zerstört / dringend abgerissen / schwer, mittel oder leicht beschädigt zu werden, wird ein Barpreiszuschlag von 10.000 TL pro Haushalt gewährt, um ihre dringenden Bedürfnisse zu befriedigen.

Zahlungen, für die kein Antrag erforderlich ist, erfolgen in den Filialen der Ziraat Bank.

Eine SMS wird an unsere Bürger gesendet, deren Zahlung bei der Bank hinterlegt wurde, und der Zahlungsstatus kann auf der E-Government-Seite „Basisabfrage des Zahlungsergebnisses pro Haushalt“ abgerufen werden.

2- Wird Umzugshilfe für beschädigte Wohnungen gewährt?

Wohnungen werden abgerissen/sofort abgerissen/schwer oder mäßig beschädigte Katastrophenopfer erhalten 15.000 TL Umzugshilfe.

Die Antragstellung erfolgt über die E-Government-Seite „Katastrophenhilfe“.

3- Wird Mietunterstützung für beschädigte Häuser gewährt?

Wohnungsbeihilfe in Höhe von 5.000 TL pro Monat wird den Eigentümern von Wohnungen gewährt, deren Wohnungen abgerissen / dringend abgerissen / schwer oder mäßig beschädigt sind, und 2.000 TL pro Monat für die Mieter.

Die Beantragung der Hilfe für 12 Monate erfolgt über die eGovernment-Seite „Unterkunftshilfe für Katastrophenopfer“.

HINWEIS: Unsere Bürger, deren Häuser beschädigt sind und die Container anfordern, können Umzugsunterstützung erhalten, jedoch keine Mietunterstützung.

4- Werden die Angehörigen derjenigen, die bei dem Erdbeben ihr Leben verloren haben, mit Bargeld unterstützt?

Eine Barhilfe in Höhe von 100.000 TL wird an die Familienangehörigen unserer Bürger gezahlt, die bei dem Erdbeben ums Leben gekommen sind.

Bewerbungen unserer Bürgerinnen und Bürger werden von den Landeshauptleuten entgegengenommen.

5- Kann ich eine Basiszahlung erhalten, wenn sich meine Wohnadresse an einem anderen Ort befindet?

Den Überlebenden, die als in dem beschädigten Haus lebend identifiziert wurden, wird durch ein System zur gemeinsamen Nutzung von Identitäten oder eine Überprüfung des Wohnsitzes eine Unterkunft bereitgestellt.

6- Wird den Opfern der Katastrophe die gesamte Notunterkünfte umgehend bereitgestellt?

Nach den von den Landeshauptleuten durchzuführenden Prüfungen, in denen sich die Wohnadressen befinden, wird jeweils eine Umzugs- bzw. Miethilfe geleistet.

Staatsangehörigkeit

AntragBeihilfebeschädigtMieteWohngrundlage
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