Neuer Umrechnungszweck für reale Fremdwährungen von der Zentralbank an die Banken

Die Zentralbank hat die zusätzlichen Schwellenwerte für die Umrechnungspflicht für Konten von Privatpersonen von Fremdwährung in TL geändert. Banken, die zwischen dem 26. Mai und dem 28. Juli 2023 keine 10-Prozent-Konvertierung auf Privatkonten erreichen können, werden für den fehlenden Teil Sicherheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten stellen. Nach dem 28. Juli wird der zusätzliche Schwellenwert für den Umrechnungskurs von Fremdwährung in TL auf 30 Prozent erhöht.

Die Zentralbank der Republik Türkei hat das Kommuniqué zur Wertpapierfazilität geändert. Gemäß der im Amtsblatt vom 17. Mai 2023 veröffentlichten Änderung wurde eine diskontinuierliche Praxis der Sicherheitsfeststellung entsprechend dem zusätzlichen Umrechnungssatz für echte Personen hinzugefügt.

Mitte des 26. Mai und 28. Juli verhängte die CBRT die Verpflichtung, Sicherheiten in Höhe des fehlenden Teils der Banken zu schaffen, die das Ziel einer 10-prozentigen Umrechnung von realen Fremdwährungskonten in TL nicht erreichen konnten.

Im hinzugefügten diskontinuierlichen Punkt 11: „Anzuwenden bis zum Berechnungsdatum 28.07.2023 (einschließlich), werden die Deviseneinlagen/-beteiligungen realer Personen von den Banken nach den von der Zentralbank festgelegten Methoden und Originalen berechnet.“ über die Rechnungslegungsstandards und das Registrierungssystem, denen Einlagen- und Beteiligungsbanken unterliegen. Gemäß dem zusätzlichen Umrechnungskurs vom Fonds zum türkischen Lira-Einlagen-/Beteiligungskonto, wenn im relevanten Berechnungszeitraum eine zusätzliche Umrechnung von weniger als 10,00 Prozent erfolgt Mit dem Berechnungsdatum 26.05.2023 werden die Wertpapiere in Höhe des fehlenden Betrags als gesperrt festgestellt.

Dieser Satz wurde in der Verordnung vom April auf 5 Prozent festgelegt. Die Regelung betraf sowohl natürliche als auch juristische Personen. In der neuen Verordnung wurden lediglich die Verwendungszwecke für reale Personen aktualisiert. Für juristische Personen gelten weiterhin die alten Tarife.

Das Ziel nach Juli sind 30 Prozent.

Mit der Neuregelung wurde nicht nur für die erste Tranche, sondern auch für die Zeit nach dem 28. Juli eine schrittweise Umstellung auf TL vorgenommen. Dementsprechend wird nach dem 28. Juli eine zusätzliche Sicherheitsfazilität von 10 Prozent für Banken eingerichtet, die den Umrechnungskurs von Fremdwährungen in TL für echte Privatpersonen nicht in Höhe von 30 Prozent erreichen können.

Zur Änderung des Gegenstands der hinzugefügten Diskontinuitätsfrage gilt: „Für Banken, die zum Berechnungsstichtag 28.07.2023 unter 30,00 Prozent fallen, ist eine zusätzliche Sicherheit in Höhe von 10 Prozent des Einlagen-/Beteiligungsfondspreises in der …“ „Nenner des zusätzlichen Umrechnungssatzes, bis der angegebene Zweck erreicht ist. bis zur Feststellung der Sperrung“ verwendet wurde.

Für den verbleibenden Teil des 10-Prozent-Ziels, der bis zum 28. Juli nicht erreicht wurde, gilt die Wertpapiersperre für die Dauer von 6 Monaten. Nach dem 28. Juli wird eine zusätzliche 10-Prozent-Sicherheitsfazilität für Banken, die das 30-Prozent-Ziel nicht erreichen, gesperrt, bis das 30-Prozent-Ziel erreicht ist.

T24

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