Die Zentralbank der Republik Türkei hat im Rahmen ihrer Liraisierungsstrategie die Wertpapierfazilitätsquote der Banken von 3 Prozent auf 5 Prozent aktualisiert.
Die in der Erklärung zur Wertpapiereinrichtung der Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) vorgenommenen Änderungen wurden in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
In der Erklärung der CBRT zu den vorgenommenen Änderungen wurde daran erinnert, dass die Bank im Dezember letzten Jahres begonnen hat, die Umstellung von Einlagen in Fremdwährung auf Einlagen in türkischen Lira im Rahmen ihrer Liraisierungsstrategie zu unterstützen, und einen wertvollen Schritt zur Stärkung der Einzahlungspräferenz in türkischer Lira.
Infolge dieser Umsetzung erhöhte sich der Anteil der türkischen Lira in den Bankbilanzen, während die Finanzierungslaufzeit der Banken verlängert wurde.
„Die Praxis hat die Bankbilanzen gestärkt und die Finanzstabilität unterstützt. In dieser Zeit haben die Banken die von der CBRT Ende 2021 festgelegten Transformationsziele verwirklicht und mit dem im Rahmen der Liraisierungsstrategie initiierten Antrag auf die türkische Lira-Wertpapierfazilität harmonisiert. Das hat sie wurde als 5 aktualisiert. Ab Anfang 2023 wird anstelle des Umrechnungskurses die Anwendung der Wertpapiereinrichtung gemäß den Zielen auf der Grundlage des Anteils der türkischen Lira-Einlagen an den Gesamteinlagen begonnen.
In der Erklärung wurde betont, dass im Rahmen der Liraisierungsstrategie für den Rest des Jahres und im Jahr 2023 weitere Schritte unternommen werden.
In der vorherigen Erklärung wurde die Sicherheitseinrichtungsrate mit 3 Prozent angewendet.
Mit der dem Kommuniqué hinzugefügten unterbrochenen Ausgabe wurde auch der Übergangsübertragungsantrag für die Erhöhung der Sicherheitseinrichtungsrate detailliert. Dementsprechend wird am Berechnungstag 28. Oktober ein Drittel und am Berechnungstag 25. November zwei Drittel des über die 2-Punkte-Erhöhung des Sicherheitsfazilitätsverhältnisses berechneten Preises berücksichtigt.
Transfer-Transfer-Anwendung der zusätzlichen Sicherheitseinrichtung
Andererseits wird entsprechend dem Anteil der türkischen Lira Einlage/Beteiligungsfonds, der von Banken für natürliche und juristische Personen berechnet wird, an der gesamten Einlage/Beteiligungsfonds eine zusätzliche Sicherheit gebildet.
Alle anderen separat berechneten Sätze für natürliche und juristische Personen werden zu dem Sicherheitsfazilitätsverhältnis von 7 Punkten für Banken, die unter 50 Prozent liegen, und 2 Punkten für Banken, die in der Mitte von 50 bis 60 Prozent liegen, addiert.
Auf den Berechnungsstichtag 30.12.2023 werden ein Drittel und auf den Berechnungsstichtag 27.01.2023 zwei Drittel des im Rahmen des Übergangsübertragungsantrages ermittelten Betrages der zusätzlichen Sicherheitsfazilität angerechnet.
(AA)
T24