Neue Wohnbaufinanzierung ist im Amtsblatt!

Der „Beschluss zum neuen Wohnraumfinanzierungsprogramm“ des Ratsvorsitzes wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Zweck der Entscheidung im Rahmen des unterbrochenen 37. Elements des Gesetzes über die Regulierung der öffentlichen Finanzen und der Schuldenverwaltung vom 28. März 2002 mit der Nummer 4749 über die von den Depositen- und Partizipationsbanken bereitzustellenden Wohnfinanzierungen und die Beiträge wie im 3. Absatz des Bankgesetzes vom 19. Oktober 2005 mit der Nummer 5411 definiert. wurde als Anordnung von Methoden und Grundlagen dargestellt.

Klicken Sie für die entsprechende Entscheidung des Amtsblatts

Im Geltungsbereich dieser Entscheidung gab es zuvor keine Emission zum Verkauf; Wohnungen, deren Bau zu 100 % abgeschlossen ist, sofern sie Eigentum der Auftragnehmer sind, Wohnprojekte, die sich im Eigentum der Auftragnehmer befinden oder die sich im Bau befinden, unter der Bedingung, dass das Eigentum an ihnen nach Fertigstellung auf die Auftragnehmer übergeht, die diese beherbergen im Eigentum der Auftragnehmer steht oder noch nicht begonnen wurde, unter der Bedingung, dass eine Garantievereinbarung mit den Banken unterzeichnet wurde, die die Finanzierung bereitstellen, werden Projekte und die bereitzustellende Finanzierung eingebracht.

DER BEWERTUNGSBERICHT BASIERT AUF

Die Abschlussquote richtet sich nach dem vom Immobiliengutachter zu erstellenden Wertgutachten.

Im Geltungsbereich dieser Entscheidung; Istanbul, 1. Region, Ankara, Izmir, Bursa, Antalya, Mersin und Muğla, 2. Region, andere Provinzen als die 1. und 2. Region werden als 3. Region bewertet.

Im nebenstehenden Erklärungsteil wird ausgeführt, dass die im Rahmen der Entscheidung erworbenen Immobilien auf Antrag der finanzierenden Bank nicht teil- und abtretbar sind und nicht dem Verkaufsversprechen unterliegen können, außer in bei nicht angemeldetem Erwerb für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem mitgeteilten Finanzierungsdatum. Nach Ablauf der Frist wird die Festsetzung von Amts wegen durch die Grundbuchdirektion aufgehoben. Für den Fall, dass das Vollstreckungsverfahren wegen Zahlungsausfall des Schuldners im Rahmen dieser Entscheidung eingeleitet wird, werden diese Spezifikationen auf Antrag der finanzierenden Bank gelöscht.

Im Rahmen der Entscheidung wird eine Bedingung gestellt, dass im zugehörigen Vertrag eine Entscheidung über die Verwendung einer Finanzierung für die zu verkaufenden Häuser mit einem Grundstückskaufversprechensvertrag/vorausbezahlten Wohnungskaufvertrag enthalten sein muss und dass das besagte Haus dies nicht kann Gegenstand des Verkaufs innerhalb von 5 Jahren ab dem Finanzierungsdatum sein.

Echte natürliche Personen, die Staatsbürger der Republik Türkei sind und 18 Jahre oder älter sind, können von den Beiträgen im Rahmen des Beschlusses und des flexiblen Zahlungsantrags profitieren. Es werden Finanzierungen mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren in Anspruch genommen.

MINDESTENS 270 TAGE SOZIALVERSICHERUNGSBONUS!

Um von den Programmbeiträgen und dem flexiblen Zahlungsplan profitieren zu können, müssen Antragsteller innerhalb des letzten Jahres (einschließlich dieses Datums) ab dem Datum der Beantragung der Wohnfinanzierung mindestens 270 Tage lang Sozialversicherungsprämien im Land gezahlt haben.

WIE HOCH WIRD DAS HAUSHALTSEINKOMMEN BETRAGEN?

Im Rahmen dieser Entscheidung wurde das maximale Nettohaushaltseinkommen von Personen, die bei Banken einen Antrag auf Wohnbaufinanzierungsbeiträge stellen, für die erste Region auf 80.000 Lire pro Monat, für die zweite Region auf 65.000 Lira und auf 45.000 Lire festgelegt für die dritte Region. Für das maximale Haushaltsnettoeinkommen wird die Region zugrunde gelegt, in der sich das Haus/Wohnprojekt befindet.

Die Finanzierungen im Rahmen der Entscheidung werden mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren in Anspruch genommen, bei der flexiblen Zahlungsanwendung wird die Laufzeit 15 Jahre nicht überschreiten und wird im Einvernehmen zwischen der Bank und dem Antragsteller festgelegt.

ANWENDBARER 15-JÄHRIGER GLEICHZAHLUNGSPLAN

Für die Finanzierungen, für die der Finanzbeitrag bereitgestellt wird, wird ein 15-jähriger monatlicher Plan zur gleichen Zahlung angewendet. In diesem Zusammenhang betragen die Zins-/Gewinnanteilsverhältnisse 0,69 Prozent für die Finanzierung bis zu 2 Millionen Lira, 0,79 Prozent für den Finanzierungspreis in der Mitte von 2-4 Millionen Lira, 4-5 Millionen Lire, und es wird auch 0,99 Prozent für den Finanzierungsbetrag in der Mitte der Million Lira geben.

Der Wert des Hauses und der Verkaufspreis des Hauses, der in der Bewertung durch Immobiliengutachter ausgewiesen wird, dürfen 9 Millionen Lira für die erste Region, 5 Millionen Lira für die zweite Region und 3 Millionen Lira für die dritte Region nicht überschreiten. Die im Rahmen dieses Beschlusses anzuwendenden maximalen Finanzierungspreise betragen 5 Millionen Lira für die erste Region, 3 Millionen Lira für die zweite Region und 2 Millionen Lira für die dritte Region, sofern sie 90 Prozent des Wohnwert, der in der Bewertung durch Immobiliengutachter ausgewiesen wird.

Zu leistende Wohnbaufinanzierungen für noch nicht verkaufte Häuser, die sich im Eigentum von Auftragnehmern befinden, und Wohnbauprojekte, die noch nicht begonnen haben oder sich noch in der Produktion befinden, werden im Rahmen des Programms gezahlt. Darüber hinaus werden auch Immobilienentwickler und Eigentümer von Grundstücksanteilen im Rahmen des Bauvertrags gegen Gewährung des Grundstücksanteils als Auftragnehmer im Rahmen des Programms betrachtet.

Informationen zu weiteren Konditionen im Rahmen des Programms erhalten Sie bei den am Programm beteiligten Banken.

Staatsangehörigkeit

AuftragnehmerBankFinanzenMillion LiraWohnen
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