Neue Regulierung von BRSA zu inländischen Kreditlimits für Elektrofahrzeuge

Der Bankenregulierungs- und Aufsichtsrat (BDDK) hat die Laufzeiten und Kreditsummen für zu vergebende Kredite für inländische Elektrofahrzeuge geändert. Dementsprechend wird für Elektrofahrzeuge bis zu 900.000 TL ein 70-prozentiges Darlehen mit einer Laufzeit von 48 Monaten gewährt.

Nach Angaben der BRSA wurden die Laufzeiten der Darlehen zum Erwerb inländischer Elektrofahrzeuge geändert.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass Vorschriften nur für Elektrofahrzeuge erlassen wurden, die von Steuerzahlern hergestellt wurden, die in den Geltungsbereich der nicht fortlaufenden 12. Ausgabe des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 5520 vom 13.06.2006 fallen.

Mit der Änderung betragen die Kreditlaufzeitgrenzen 48 Monate für Kredite, die für den Kauf von Fahrzeugen mit einem Wert von 900.000 TL oder weniger gewährt werden, 36 Monate für Kredite, die für Fahrzeuge über 900.000 TL und bis zu 1 Million 800.000 TL gewährt werden , 1 Million 800 Tausend TL und 2 Millionen 200 24 Monate für Fahrzeuge in der Mitte von tausend TL und 12 Monate für Fahrzeuge bis zu 2 Millionen 200 Tausend und 2 Millionen 800 Tausend TL.

Bei zu verlängernden Fahrzeugdarlehen beträgt das Verhältnis des Darlehenspreises zum Fahrzeugwert 70 Prozent bei Fahrzeugen mit 900.000 TL und darunter, 50 Prozent bei Fahrzeugen in der Mitte von 900.000 – 1 Million 800.000 TL und 50 Prozent bei Fahrzeugen Fahrzeuge in der Mitte zwischen 1 Million 800 Tausend TL und 2 Millionen 200 Tausend TL Es wurde erklärt, dass es 20 Prozent nicht überschreiten sollte und dass es 0 Prozent für Fahrzeuge bis zu 2 Millionen 200 Tausend und 2 Millionen 800 Tausend TL sein würde.

T24

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