Neue Regelung für aus dem Ausland mitgebrachte Handys: Sie tritt im November in Kraft!

Das Handelsministerium kündigte an, dass die Verordnung zur Überwachung der Anzahl der von Passagieren aus dem Ausland mitgebrachten Mobiltelefone über einen Zeitraum von 3 Jahren und zur Verhinderung, dass Passagiere mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Ausnahmerechte hinaus mitbringen, am 1 November.

In der schriftlichen Erklärung des Ministeriums wurde daran erinnert, dass Passagiere, die aus dem Ausland kommen, ihre Mobiltelefone einmal alle 3 Jahre von Zöllen befreien können.

In der Erklärung heißt es, dass für diese Telefone „die Bedingung der Nutzung innerhalb der für die Identitätsnummer des Passagiers registrierten Grenzen“ hinzugefügt wird, „Im Rahmen des oben genannten Antrags wird eine wertvolle Verordnung unter der Koordination des Handelsministeriums, Generaldirektion für Zollschutz, umgesetzt, um die technische Überwachung der Freigrenze für das Mitführen von Mobiltelefonen (1 in drei Kalenderjahren) zu ermöglichen ) In diesem Rahmen wird die Anzahl der von den Fahrgästen mitgebrachten Mobiltelefone über einen Zeitraum von drei Jahren erfasst, und die Fahrgäste werden daran gehindert, mehr als ein Telefon in 3 Jahren über ihre Befreiungsrechte hinaus mitzubringen.Worte wurden verwendet.

Dank der mit dem von der Informationstechnologie- und Verbindungsbehörde übertragenen Datennetz erstellten Abfragemaske werden laut Erklärung die erforderlichen Inspektions- und Kontrollprozesse von den Zollschutzbeamten mit einer Mission in den Zollbereichen am Eingang durchgeführt das Land.

Der Antrag wird mit dem Prestige vom 1. November umgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass die mitgebrachten Handys der Passagiere getrackt werden und der Missbrauch einzelner Ausnahmen verhindert wird.

T24

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