Das Handelsministerium gab seine neuen Entscheidungen für die Automobilbranche bekannt. Dementsprechend wurde die „6 Monate und 6 Tausend Kilometer“-Regelung verlängert und ihr Anwendungsbereich erweitert. In die 6-Monats-6.000-Kilometer-Grenze wurden auch Einzelverkäufe einbezogen, die als gewerbliche Tätigkeiten bepreist werden. Wird diese Entscheidung also zu einem Rückgang der Fahrzeugpreise führen? Der Leiter der Istanbul Motor Vehicle Dealers Association (IMAS), Hayrettin Ertemel, beantwortete die Fragen.
Ertemel verwendete in seiner Erklärung die folgenden Begriffe: „Letzte Woche haben wir unsere Arbeit in diesem Sektor bei der Handelskammer von Istanbul, wo wir die Automobilbranche vertreten, und unserer NGO Istanbul Motor Vehicle Dealers Association (IMAS) abgeschlossen und über unsere berichtet Erkenntnisse an unser anderes Ministerium, sowohl das ITO-Automobilkomitee als auch IMAS.
„WIR HABEN UNSERE ERGEBNISSE AN DAS HANDELSMINISTERIUM ÜBERMITTELT“
Im Anschluss daran hielt am Montag, 19.06.2023, unser Wirtschaftsminister Prof. DR. Durch die freundliche Einladung von Ömer Bolat hatten wir die Gelegenheit, unsere Erkenntnisse als Vertreter aller Branchen persönlich im Handelsministerium zu übermitteln.
„Wir teilen mit, dass einzelne Benutzer überprüft werden müssen“
Wir teilten die Ergebnisse der 6-Monats- und 6.000-km-Verordnung mit, die in der Mitte der vorrangigen Bedürfnisse unseres Sektors liegt, und dass auch einzelne Nutzer überprüft werden sollten, um den nicht registrierten Handel zu reduzieren, der einer der wertvollsten ist Gründe für künstliche Preise, wenn diese Regelung ausgeweitet wird.
Als Ergebnis all dieser Konsultationen hat unser Ministerium einen schnellen Schritt unternommen und angekündigt, dass die 6-Monats- und 6.000-km-Verordnung bis zum 1. Januar 2024 verlängert wird und auch einzelne Benutzer in die im Rahmen der Verordnung vorzunehmenden Kontrollen einbezogen werden Verordnung.
„Nicht registrierter Handel wird besteuert“
In der neuen Verordnung wurde angekündigt, dass für Privatnutzer keine Kauf- und Verkaufsbeschränkungen gelten, sondern dass nicht registrierte Handelsaktivitäten, die im Rahmen sowohl der Internetumgebung als auch der Feldkontrollen ermittelt werden, dem Finanzministerium mitgeteilt und besteuert werden.
„UNSER MINISTERIUM KANN STARKE SCHRITTE MACHEN“
Im Bereich des Freihandels in der Automobilindustrie ist ein wertvoller Schritt getan, den wir in allen Medien zur Sprache bringen und der sich direkt negativ auf die Preise auswirkt. Wir glauben, dass die anzuwendenden Kontrollen und strafrechtlichen Sanktionen den nicht registrierten Handel abschrecken werden. Wenn die Bedingungen genau so bleiben, können in unserem Ministerium in der kommenden Zeit drastischere Schritte unternommen werden.
Welche Art von Strafe kann gegen Personen verhängt werden, die zu Mehrpreisen verkaufen?
Da die Aufdeckungen bei häufiger Durchführung der Kontrollen zunehmen, haben sie auf jeden Fall eine abschreckende Wirkung. Unser Ministerium hatte zuvor die strafrechtlichen Sanktionen angekündigt, die im Rahmen von 6+6 gegen Gebrauchtwagenhändler verhängt werden sollen.
Dies wird auch in der erweiterten Verordnung fortgeführt. An dieser Stelle ist das Wertvollste, dass die vom Handelsministerium festgelegten Personen, die Autos für persönliche kommerzielle Zwecke kaufen, immer mit dem Finanzministerium geteilt werden. Diese Personen werden vom Finanzministerium für ihre nicht registrierte gewerbliche Tätigkeit besteuert.
„INSPEKTIONEN WERDEN PREISSTEIGERUNGEN VERHINDERN“
Die Gründe für die Preiserhöhung sind vielfältig. Das Thema, auf das wir uns besonders konzentrieren, sind künstliche Steigerungen. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass künstliche Preiserhöhungen verhindert werden können und die Preiserhöhungen in einem akzeptablen Ausmaß erfolgen werden, wenn das Problem mit abschreckenden Kontrollen entschlossen angegangen wird.“
Staatsangehörigkeit