Neue Periode im Grundbuchamt: Bemerkenswertes E-Government-Detail!

Das Justizministerium und der Notarverband der Türkei haben ihre Vorbereitungen für alle Immobilienverkäufe wie Grundstücke, Grundstücke, Wohnungen und Arbeitsplätze in Notariaten abgeschlossen. Die neue Anwendung startete gestern im ganzen Land. Wie funktioniert das System? Was sollen Bürger tun, die es nicht wissen? Hier sind die Details…

WIE WIRD DER PROZESS FUNKTIONIEREN?

Der Immobilienexperte Mustafa Hakan Özelmacıklı machte in seiner Stellungnahme gegenüber milliyet.com.tr folgende Aussagen: „Erstens war geplant, dass diese Regelung, die im Sechsten Justizpaket enthalten war, am 1. Januar in Kraft treten sollte, wurde aber auf den 4. Juli verschoben.“ . Hier können wir sagen, dass der Prozess in der Praxis sowohl bei Notaren als auch bei Grundbuchämtern weitergehen wird. Der Prozess vor den Grundbuchämtern ist noch nicht abgeschlossen. Dies ist auch bei Notaren möglich. An Vorteilswochenenden wird der Prozess auch hier stattfinden. Zweitens können Verkäufe über Notare an Orten abgewickelt werden, an denen Grundbuchämter umfangreiche Verkaufsprozesse durchführen.

„Wenn keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, können Sie sich nicht beim System anmelden“

Wie Anträge per Web-Eigentumsurkunde bei der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster eingegangen sind. In diesem System werden Anträge über die E-Service-Seite der Notarvereinigung der Türkei entgegengenommen. Bürger müssen über eine im E-Government-System registrierte E-Mail-Adresse verfügen. Wenn keine E-Mail-Adresse vorhanden ist, können Sie sich nicht am System anmelden. Indem sie sich mit ihren E-Mail-Adressen bei E-Government anmelden. Es kann über das Menü „Meine persönlichen Daten“ hinzugefügt werden.

„ZUERST WIRD DER IMMOBILIENTYP AUSGEWÄHLT“

Bei der Eingabe in das System wird zunächst die Immobilienart ausgewählt: die eigenen Immobilien der Person, die Immobilien der juristischen Personen, für die sie bevollmächtigt ist, die Immobilien der Stiftung und die Immobilien, für die sie zuständig ist er ist autorisiert.

„Immobilien werden gelistet“

Anschließend werden die vom Bürger genehmigten und ihm gehörenden Immobilien über das Kataster-Informationsaustauschsystem des Grundbuchamts aufgelistet. Die Immobilie, für die der Vorgang bearbeitet werden soll, wird ausgewählt und die mit dem Vorgang verbundenen Informationen und Dokumente werden hochgeladen.

„PERSÖNLICHE INFORMATIONEN WERDEN IN DAS SYSTEM HOCHGELADEN“

Zusätzlich zu den Identitätsinformationen des Verkäufers werden die Informationen des Käufers und andere offizielle Dokumente in Bezug auf die Immobilie in das System der Notarvereinigung der Türkei hochgeladen, wie im Web-System für Eigentumsurkunden.

Informationen darüber, wie viele Anteile der Immobilie verkauft werden und ob mehrere Anteilseigner gleichzeitig verkaufen, können durch Antragstellung im System erfolgen.

„ES GIBT EINIGE STÖRUNGEN IM SYSTEM“

Es gibt einige Störungen im System. Bei dem gestern gestarteten Verkauf ist ein Verkauf nur dann möglich, wenn keine Anmerkung oder Beschreibung zum Objekt vorhanden ist.

Auch Anträge, die dem Verkauf der Immobilie nicht entgegenstehen, etwa ein Bewirtschaftungsplantermin oder ein Übergang ins Stockwerkeigentum, können bei Notaren derzeit nicht entgegengenommen werden.

„DERZEIT ZUM VERKAUF FÜR BESCHRÄNKTE IMMOBILIEN“

Das aktuelle Ende der Umsetzung ist eingeschränkt. Durch diese Vorkehrungen kann die Wirksamkeit der Anwendung weiter gesteigert werden. Wir können sagen, dass derzeit Verkäufe für sehr begrenzte Immobilien getätigt werden.

„NOTAR GIBT TAG UND UHRZEIT DES TERMINS AN“

Nachdem die Anträge im System eingereicht wurden und keine Einwände gegen den Verkauf der Immobilie über das System vorliegen, gibt der Notar einen Termin für den Prozess bekannt. Einzelpersonen müssen an diesem Tag und zu dieser Uhrzeit beim Notar anwesend sein.

Die Prüfung und Befragung der Identitätsdaten der natürlichen Parteien obliegt jedoch den Notaren. Während die Prozesse durchgeführt werden, wird der Notar gebeten, den Prozess zu begleiten.

Das mit dem System verbundene Grundbuchkataster-Sharing-System ist derzeit in Notare integriert. Es scheint jedoch, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis die Informationen und Dokumente anderer Institutionen verarbeitet und in das System integriert sind.

„Abläufe und Termine, die nicht innerhalb von 10 Tagen wahrgenommen werden, werden abgesagt“

Prozesse und Termine, die nicht innerhalb von 10 Tagen stattfinden, werden abgesagt.

Auch der Zugang zum System per E-Government ist zwingend erforderlich. Anträge, wie zum Beispiel direkt zum Notar zu gehen und zu sagen „Ich möchte schnell verkaufen“, werden systemtechnisch nicht akzeptiert. Eine Terminvereinbarung ist auf jeden Fall erforderlich.

Wie hoch sind die Notarpreise?

Schließlich gibt es noch den Preisteil. Wenn Bürger einen Verkauf bei einem Notar beantragen, müssen sie zusätzlich zur Eigentumsurkundegebühr und der Gebühr für den revolvierenden Fonds auch eine Servicegebühr an einen Notar zahlen, sofern diese nicht weniger als 500 TL und nicht mehr als 4.000 TL beträgt TL. Die Anwendung kann in stark beanspruchten Grundbuchämtern effektiver eingesetzt werden, nachdem jedoch die genannten Mängel und Integrationen behoben sind.

WIE SIND DIE KONTROLLEN BEI NOTAREN?

Dabei liegt die Verantwortung für die Arbeiten insbesondere bei notariell durchzuführenden Prozessen in erster Linie bei den Notaren. Aus diesem Grund besteht möglicherweise die Möglichkeit, Absolventen juristischer Fakultäten an Orten zu beschäftigen, an denen möglicherweise Notare erforderlich sind. Notarassistent etc. Es kann Situationen geben, in denen dies die Beschäftigung unterstützen kann.

Auch wenn die beim Notar einzureichenden Dokumente über das System eine Journalnummer erhalten, liegt die Verpflichtung zur kostenlosen Aufbewahrung der Dokumente beim Notar. Eine weitere gebührenpflichtige Angelegenheit kann die Durchführung des Systems durch Notare sein.

Derzeit scheinen nur sehr wenige der Bestandsimmobilien, die wir im Immobilienbereich sehen, für den Verkauf bei Notaren geeignet zu sein. Es gibt nur sehr wenige Eigentumsurkunden, die keine Erklärung oder Anmerkung enthalten. Dadurch können Verantwortlichkeiten und Rahmenbedingungen künftig effektiver und effizienter genutzt werden.

Allerdings werden wir in der ersten Phase feststellen, dass die meisten Prozesse nicht bei Notaren durchgeführt werden können. Als Branchenvertreter war es unser Wunsch, dass bei der Arbeit an diesen Systemen die fehlerhaften Systembereiche früher erkannt werden. Es ist sehr wichtig, dass diese Aufgabe nach der Implementierung nicht zu einem Ärgernis wird.

Wie wird die Lage des Siegels auf der Urkunde sein?

Da offizielle Urkundengenehmigungen über das Katasterinformationssystem des Grundbuchamts erfolgen, werden die Dokumente direkt über den Notar eingereicht und von diesem unterzeichnet. Bürger, die Teil des Prozesses sind, können ihre Immobilienlaufzeiten über das System einsehen, wenn sie das E-Government-System betreten, wie sie in der Eigentumsurkunde sehen, d. h. wie sie in der Web-Eigentumsurkunde danach sehen Der Vorgang ist abgeschlossen.

Wichtig ist, dass dieser Datensatz dieser Person im E-Government-System erscheint. Deshalb werden Eigentumsurkunden nach dem Prozess in den Grundbuchämtern ausgestellt, ebenso wie Eigentumsurkunden nach dem Prozess bei Notaren ausgestellt werden.“

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