Die Zentralbank ergriff neue makroprudenzielle Maßnahmen. Es wurden Änderungen in der Wertpapier- und Mindestreservepflichtpraxis vorgenommen.
DIE ERKLÄRUNG DER ZENTRALBANK LAUTET WIE:
In der Geldpolitik- und Liraisierungsstrategie für 2023 werden die Maßnahmen, die mit dem Ziel umgesetzt wurden, das Gewicht der türkischen Lira sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite des Bankensystems dauerhaft zu erhöhen, gestärkt und fortgesetzt, Maßnahmen zur Unterstützung der Aktivität des Bargeldtransfermechanismus werden fortgesetzt aufrechterhalten werden, und die finanzielle Stabilität, die ein unterstützendes Element in Bezug auf die dauerhafte Preisstabilität ist, wird berücksichtigt werden.Der Öffentlichkeit wurde mitgeteilt, dass die Politik fortgesetzt und eine Politik zur maximalen Nutzung ausländischer Währungen in Kraft gesetzt wird Währungseinlagen für die Finanzierung von Fremdwährungsdarlehen.
Erforderliche Reserven und allgemeine Liquiditätspraktiken auf der Grundlage der bilanziellen und außerbilanziellen Posten von Banken und anderen Finanzinstituten, die als angemessen erachtet werden, stehen im Mittelpunkt der Hauptaufgaben der Zentralbank, die im 4. Punkt der Zentrale festgelegt sind Das Bankgesetz Nr. 1211 und die 2022 in diesem Rahmen eingeführten Praktiken stehen im Einklang mit der aktualisierten Liraisierungsstrategie. wird gestärkt und fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Änderungen in der Wertpapier- und Mindestreservepflichtpraxis vorgenommen.
1. Neben Banken wurden auch andere Finanzinstitute in den Anwendungsbereich der Wertpapierverordnung aufgenommen, und in der ersten Stufe wurden Factoring-Unternehmen verpflichtet, Sicherheiten auf der Grundlage des Zinssatzes zu stellen, den sie für das Factoring von Forderungen in Türkischen Lira anwenden.
2. Die Frist für die Umsetzung der Einrichtung von Wertpapieren gemäß dem Kreditzinssatz und der Kreditwachstumsrate der Banken wurde bis zum 29. Dezember 2023 verlängert.
3. Der Umfang der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Banken, die der Wertpapiereinrichtung unterliegen, wurde erweitert.
a. Auf der Passivseite Mittel aus Fremdwährungs-Repo-Geschäften mit inländischen natürlichen Personen und dem realen Sektor,
b. Prozesse, die mit dem Ziel durchgeführt werden, Fremdwährungsverbindlichkeiten, die einer Sicherheitsbestellung unterliegen, aus der Bilanz zu entfernen, indem Finanzderivatprozesse mit Kunden durchgeführt werden, die Fremdwährungsmittel bereitstellen,
c. Wertpapiere, die auf der Aktivseite von der realen Sektion begeben werden und deren Qualifikation von unserer Bank bestimmt wird
unterliegen der Wertpapiergründung.
4. In Anbetracht des Rückgangs der FX-Refinanzierungspositionen von Fremdwährungskrediten wurde die Implementierung einer Sicherheitsfazilität eingeführt, um die stabile Entwicklung von Fremdwährungskrediten zu unterstützen.
5. Die Möglichkeit, Reserven für wesentliche türkische Lira in Gold zu bilden, wurde am 23. Juni 2023 beendet.
Die genannten Vorschriften wurden im Amtsblatt veröffentlicht und ihre Einzelheiten werden Banken und Factoring-Unternehmen mit Anweisungen zur Umsetzung mitgeteilt.
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