Das Handelsministerium gab bekannt, dass die Vermarktung von Gebrauchtfahrzeugen durch Werbung zu einem Preis, der über dem vom Hersteller oder Händler empfohlenen aktuellen Verkaufspreis liegt, bis zum 1. Januar 2024 verboten ist.
In der Stellungnahme des Ministeriums waren folgende Aussagen enthalten:
„Im Rahmen der am 15. Juli in Kraft getretenen Verordnung werden alle natürlichen und juristischen Personen von „Werbeplattformen“ im Stadium der Schaltung von Werbeanzeigen gewarnt; trotz dieser Warnung verstoßen geschaltete Werbeanzeigen gegen das besagte Verbot und Informationen über werbende Personen werden an unser Ministerium weitergeleitet und weiterverfolgt.
Es wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der Anzeigen, sowohl individueller als auch kommerzieller Art, die vor Inkrafttreten der Werbebeschränkungsverordnung auf Werbeplattformen veröffentlicht wurden und möglicherweise gegen diese Verordnung verstoßen, über 20.000 beträgt. Aufgrund der Warnungen und Informationen der Werbeplattformen an seine Mitglieder und der öffentlichen Informationen unseres Ministeriums konnte festgestellt werden, dass diese Zahl ab dem 15. Juli 2023, dem Inkrafttreten der Verordnung, auf 7.000 gesunken ist. Bei der letzten Überprüfung wurde festgestellt, dass die Gesamtzahl der Anzeigen, die möglicherweise gegen die genannte Verordnung verstoßen, unter 5.000 gesunken ist.
In diesem Zusammenhang wurden Informationen über die betreffenden Anzeigen bei den entsprechenden Anzeigenplattformen eingeholt und deren Prüfung durch unser Ministerium eingeleitet. Als Ergebnis der von unserem Ministerium durchgeführten Untersuchung wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 300.000 TL pro Anzeige gegen natürliche und juristische Personen verhängt, die Anzeigen schalten, die nachweislich gegen die gesetzliche Beschränkung verstoßen. Der Prozess der Benachrichtigung der Adressaten über diese Strafen hat begonnen und wird fortgesetzt.
In diesem Zusammenhang wird von allen unseren Bürgern und Unternehmen, die persönliche oder kommerzielle Werbung über Werbeplattformen schalten, erwartet, dass sie bei der Platzierung von Fahrzeugwerbung gemäß der am 15. Juli 2023 in Kraft getretenen Werbebeschränkung äußerste Sorgfalt und Sensibilität walten lassen.
Darüber hinaus sind bei Privatverkäufen bekanntlich maximal drei Fahrzeugverkäufe pro Jahr zulässig, und Verkäufe über dieser Menge gelten als kommerzielle Aktivitäten und erfordern strafrechtliche Sanktionen. Personen, die über einen Bevollmächtigten verkaufen, einschließlich ihrer Verwandten ersten Grades, werden von unserem Ministerium untersucht und die erforderlichen Strafverfahren werden durchgeführt. „Darüber hinaus werden die Informationen der im Rahmen der Steuerprüfung identifizierten Personen zur Fortführung der Prozesse an das Ministerium für Finanzen und Finanzen weitergeleitet.“
T24