Neue Entscheidung der Zentralbank zu KKM

Die Zentralbank der Republik Türkei (CBRT) hat die Umsetzungsanweisung für die Wertpapierfazilität geändert.

Dementsprechend wurde angegeben, dass die Übergänge zu TL-Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten in der Sicherungsfazilität bei der Berechnung der TL-Einlagen mit dem 1,5-fachen angerechnet werden.

Es wurde angegeben, dass in der Anweisung des CBRT, die die neuesten Vorschriften enthält, die Obergrenze des TL-Umrechnungssatzes für die Bankbilanzen von 60 Prozent auf 57 Prozent gesenkt wurde.

Anschließend gab die Bank bekannt, dass die Eins-zu-eins-TL-Skala für den obligatorischen Gegenwert auf das gleiche Niveau gesenkt wurde. Darüber hinaus wurde auch der Satz für Wertpapieremissionen, der für Banken, die diesen Satz nicht einhalten konnten, bei 10 Prozent lag, auf 5 Prozent gesenkt.

T24

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