Die von der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und der Generaldirektion für Münz- und Briefmarkendruckerei durchgeführten Arbeiten wurden abgeschlossen und die Produktion von Inlands- und Nationalpässen hat am 25. August begonnen. Darüber hinaus werden dringende Passanträge von Bürgern weiterhin erfüllt, bis der Übergangsprozess zu einem inländischen Pass abgeschlossen ist.
ABGELAUFENE SONDERPÄSSE KÖNNEN UM 5 JAHRE VERLÄNGERT WERDEN
Aufgrund der Erhöhung der Gültigkeitsdauer des (grünen) Sonderpasses von 5 auf 10 Jahre beginnt ab dem 5. Mai das Verlängerungsverfahren für die Gültigkeitsdauer der Sonderpässe, die abgelaufen sind oder weniger als ein Jahr haben ausläuft, hat ab heute begonnen.
Im Rahmen des Verlängerungsverfahrens der Gültigkeitsdauer von Sonderpässen:
– Bei einem Reisepass, der nach dem 01.06.2010 ausgestellt wurde und nicht physisch entwertet (nicht gelocht etc.) ist, muss er persönlich bei den Landesämtern für Bevölkerung und Staatsbürgerschaft beantragt werden.
– Das spezielle (grüne) Passverlängerungsverfahren ist kostenlos.
– Die Gültigkeitsdauer des zu verlängernden Reisepasses muss abgelaufen sein oder weniger als ein Jahr vor Ablauf liegen.
– Die Passdauer der Rechteinhaber wird um maximal fünf Jahre verlängert, sofern sie die gesetzlich festgelegten Beschränkungen nicht überschreiten.
– Mit Ausnahme der in der Druckphase anhängigen Anträge wird von den Arbeitnehmern wie beim Sonderpassantrag im Verlängerungsverfahren ein Antragsformular und von den Rentnern, sofern sie nicht im System registriert sind, ein Ruhestandsdokument angefordert.
– bei Anträgen im Zusammenhang mit den Kindern des Rechteinhabers; Ein Verlängerungsverfahren wird gemäß der Altersgrenze (25 Jahre) und anderen im Passgesetz festgelegten Regeln durchgeführt.
– Bei der Verlängerung von Reisepässen Minderjähriger wird die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter eingeholt.
Staatsangehörigkeit