Das Handelsministerium hat eine wertvolle Verordnung in Bezug auf Nutzer von Verbraucher- und Wohnungsbaudarlehen erlassen. Demnach besteht innerhalb von 14 Tagen ein Rücktrittsrecht vom Darlehen und die aus dem Darlehen erhaltenen Darlehenskosten werden erstattet.
Das Handelsministerium regelte die Entscheidungen über Verbraucherdarlehen und Wohnungsbaufinanzierungen. Die vom Ministerium ausgearbeitete Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Dementsprechend wurde das Recht zum Rücktritt vom Verbraucherdarlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen eingeführt. Vom Verbraucher, der das Darlehen zurückgibt, wird kein Preis verlangt, mit Ausnahme von Zahlungen an Dritte oder öffentliche Einrichtungen. Rückerstattungen erfolgen entsprechend dem Zuteilungspreis.
In der Verordnung gibt es auch einen Schritt in Bezug auf Versicherungen, die für Kunden bei Krediten obligatorisch sind. Dementsprechend kann eine Kreditversicherung nicht ohne ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers abgeschlossen werden. Die vom Verbraucher von der Versicherungsgesellschaft seiner Wahl gestellte Garantie muss vom Kreditgeber akzeptiert werden.
Die Sicherheiten richten sich nach dem Kreditpreis und der Laufzeit. Wohnungsbaufinanzierungsverträge und Verbraucherdarlehensverträge können nicht vom Erwerb zusätzlicher Finanzdienstleistungen abhängig gemacht werden, ausgenommen solche im Zusammenhang mit Darlehen.
BESCHRÄNKUNG AUF KOMMERZIELLE KREDITKARTEN
Nicht nur Wohnungs- und Verbraucherkredite, sondern auch gewerbliche Kreditausschüsse wurden im Amtsblatt eingeschränkt. Bei kurzfristigen Krediten mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr entstand die Tendenz, durch kurzfristige Verlängerungen jedes Mal einen Kreditverlängerungspreis zu bekommen.
In diesem Zusammenhang änderte die Zentralbank die Aussage zu den Methoden und Preisgrundlagen, die von Banken von Geschäftskunden übernommen werden können. In der aktuellen Praxis konnte bei der Darlehensverlängerung auf 6 Monate und der Darlehensverlängerung auf 1 Jahr ein Preis von bis zu 1,10 Prozent erzielt werden. Dementsprechend wird der maximale Darlehensauszahlungspreis von 1,10 Prozent unter Berücksichtigung des Fälligkeitsdatums und anteilig für Darlehen mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr berücksichtigt.
ÄNDERUNG DER KREDITZUORDNUNGSPREISE
Es gibt auch einen Schritt nach vorne bei den Kreditzuteilungspreisen. Dementsprechend werden die Zuteilungspreise 0,25 Prozent des zugeteilten Kreditlimits bei der ersten Limitzuteilung und 0,125 Prozent des erneuten Limits bei Limiterneuerungen nicht übersteigen.
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