Das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Zentralverwaltung für 2023 und der dazugehörigen Zeitpläne trat nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Durch Gesetz wurden Mittel in Höhe von 1 Billion 74 Milliarden 508 Millionen 886.000 Lira zur Haushaltsordnung der Verwaltungen im Rahmen des Gesamthaushaltsplans und 45 Milliarden 5 Millionen 627.000 Lira zur Haushaltsordnung der Sonderhaushaltsverwaltungen hinzugefügt, für a insgesamt 1 Billion 119 Milliarden 514 Millionen 513 Tausend Lira.
Der Präsident wurde ermächtigt, im Gegenzug für Mittelaufstockungen Hilfsmittel des Finanzministeriums zu den entsprechenden Verwaltungshaushalten hinzuzufügen. (AA)
T24