Das Strukturierungsgesetz, das die eingeleiteten Ermittlungen gegen Steuerpflichtige, die zu Steuererhöhungen gegangen sind, für einen Zeitraum von 5 Jahren rückwirkend beseitigt, umfasst die Erhöhungspraktiken im Detail nach Steuerarten. In diesem Teil der Serie, den wir mit Unterstützung von Sistem Global Consulting Managing Partner, Certified Public Accountant Necmi Ulus und der Steuergruppe erstellt haben, gehen wir detailliert auf die Regelungen zur Mehrwertsteuererhöhung ein.
In der getroffenen Regelung wurde der Mehrwertsteuerzahler verpflichtet, sich für alle Besteuerungszeiträume des jeweiligen Jahres um die Erhöhung zu erhöhen. Die in diesem Rahmen gezahlte Umsatzsteuer wird nicht von der Umsatzsteuer abgezogen, da es sich nicht um einen Aufwands- oder Kostenposten handeln kann. Rückerstattungen erfolgen nicht willkürlich.
Erhöhen die Umsatzsteuerzahler die Umsatzsteuer zu den nachstehend genannten Sätzen über die in der Umsatzsteuererklärung Nr. 1 (einschließlich der unter Vorbehalt abgegebenen) ausgewiesene Jahressumme der errechneten Umsatzsteuer für jeden Besteuerungszeitraum, die Umsatzsteuer eine Prüfung und Bewertung der maßgeblichen Zeiträume erfolgt nicht.
Unvollständige Deklaration
Für Steuerpflichtige, die die im Jahr der Erhöhung abzugebenden Umsatzsteuererklärungen Nr. 1 ganz oder teilweise nicht abgegeben haben, gilt Folgendes:
– Für diejenigen, die Mehrwertsteuererklärungen für mindestens drei Zeiträume eingereicht haben, wird der Durchschnitt der Mehrwertsteuerbeträge, die in den eingereichten Erklärungen für die Zeiträume des betreffenden Jahres berechnet wurden, auf ein Jahr erhöht. In diesem Fall gilt der jährlich berechnete Umsatzsteuerbetrag als Grundlage für die Erhöhung. Dieser Preis wird erhöht.
– Diejenigen, die noch nie eine Erklärung abgegeben oder eine Erklärung für ein oder zwei Perioden abgegeben haben, können von der Mehrwertsteuerregelung profitieren, indem sie die Mehrwertsteuer um 18 Prozent über die erhöhte Bemessungsgrundlage erhöhen, sofern die Einkommens- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage wurde für das betreffende Jahr erhöht.
– Wer nicht in allen Zeiträumen des Kalenderjahres Mehrwertsteuer berechnen lässt, kann ebenfalls von der Mehrwertsteuerregelung profitieren, indem er die Mehrwertsteuer um 18 Prozent auf Grundlage einer Erhöhung der Einkommens- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage erhöht das entsprechende Jahr. Steuerzahler in diesem Geltungsbereich können nicht von der MwSt.-Erhöhungsregelung profitieren, wenn sie ihre Einkommens- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage nicht erhöhen.
MORGEN:Der Einkommens- und Körperschaftsteuerabzug wird erhöht
Staatsangehörigkeit