SGK, mit Prestige vom 23. Mai 2022, erklärte, dass die Pensionskasse mit weniger als 3 Dienstjahren und BAĞ-KUR-Mitarbeitern in den Geltungsbereich des EJT fallen.
In der Erklärung der SGK heißt es: „In einigen Zeitungen und sozialen Medien haben mit dem Prestige vom 23.05.2002 Mitarbeiter der Pensionskasse und Bağ-Kur, die weniger als 3 Dienstjahre hatten, ihre Arbeit aufgenommen vor dem 08.09.1999 (einschließlich), aber im Rahmen des EJT. Es gibt Neuigkeiten, dass sie es nicht sind.
ÜBER DIE ALTERSVORSCHRIFTEN
Veröffentlicht im Amtsblatt mit Gesetz Nr. 7438 am 03.03.2023; Alle Versicherten (SSK, Bağ-Kur, Rentenkasse) unabhängig von ihrer Dienstzeit am 23.05.2002, ohne Wahrung der Versicherungszeit und/oder Prämienzahlungszeit/Dienstjahrbedingung für diejenigen, die vor dem 08.09 /1999 (einschließlich) Die Altersgrenze für den Ruhestand wurde in Bezug auf Mitarbeiter abgeschafft (die ihre Arbeit vorbehaltlich der Mittel der Bank und der Mittel der Bank aufgenommen haben).
Aus diesem Grund gilt die These, dass das Gesetz, das in der Öffentlichkeit als „EJT-Verordnung“ bezeichnet wird, nicht die Mitarbeiter der Pensionskasse und des Bağ-Kur abdeckt, die weniger als 3 Dienstjahre mit dem Prestige vom 23.05. 2002, und dass die Arbeitnehmer in dieser Situation schikaniert werden, entsprechen nicht der Wahrheit, in diesem Zusammenhang fallen auch die betreffenden Bürger in den Anwendungsbereich der Verordnung.“
Staatsangehörigkeit