Es wurde eine Regelung erlassen, um die Mitteilungspflichten der Steuerpflichtigen zu reduzieren.
Steuerzahler, deren gesamte Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit E-Dokumenten tätigen, müssen kein „Ba-Bs-Formular“ mehr einreichen.
Das „Communiqué zur Änderung der allgemeinen Erklärung des Steuerverfahrensgesetzes“, das vom Präsidium des Ministeriums für Finanzen und Finanzen (GİB) erstellt wurde, wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit dem Kommuniqué hat der Ratsvorsitz eine wertvolle Regelung umgesetzt, die die Mitteilungspflichten der Steuerzahler reduziert.
Gemäß der Erklärung des Ministeriums zur Verordnung melden Steuerzahler, die Bücher im Vergleich zur ursprünglichen Bilanz führen, ihre Käufe oder Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen über 5.000 TL monatlich mit Ba-Bs-Formularen in elektronischer Umgebung. In diesem Fall reichen etwa 1,6 Millionen Steuerzahler das Ba-Bs-Formular ein.
Mit der im letzten Jahr erlassenen Verordnung können Steuerzahler, deren gesamte Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 Lire betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit elektronischen Dokumenten wie E-Rechnung, E-Quittung für Selbständige, E-Producer-Quittung tätigen, „Ich tue nicht über die in der Ba-Bs-Meldung anzugebenden Informationen verfügen“ Sie mussten das Kästchen ankreuzen und elektronisch übermitteln.
Mit dem Neuen Bescheid entfällt die Pflicht der Steuerpflichtigen zur Einreichung von Ba-Bs-Formularen. Dementsprechend müssen Steuerzahler, deren gesamte Käufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Käufe oder Verkäufe mit E-Dokumenten tätigen, kein Ba-Bs-Formular mehr einreichen.
Somit werden 1,4 Millionen Steuerzahler für diejenigen, die das Ba-Formular abgeben, und 1,5 Millionen Steuerzahler für diejenigen, die das Bs-Formular abgeben, keine Meldungen mehr zu diesen Formularen machen.
Gemäß der Verordnung kann GİB die Verpflichtung zur Aufnahme dieser Informationen in Ba-Bs-Formulare mit einer Ankündigung auf seiner offiziellen Website aufheben, wenn es Informationen von öffentlichen Einrichtungen über den Kauf und Verkauf von Steuerpflichtigen in elektronischer Form erhält.
Minister für Finanzen und Finanzen Nureddin NabatiIn seinem Beitrag auf seinem Twitter-Account „Mit der heute im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung haben wir die Verpflichtung zur Einreichung von Ba-Bs-Formularen für Steuerzahler aufgehoben, deren Einkäufe oder Verkäufe weniger als 5.000 TL betragen oder die ihre Einkäufe oder Verkäufe mit elektronischen Dokumenten tätigen.
Mit dieser Regelung werden 1,5 Millionen unserer 1,6 Millionen Steuerzahler, die jeden Monat Ba-Bs-Formulare einreichen, diese Formulare nicht mehr einreichen. Als Ministerium werden wir weiterhin Praktiken anwenden, die die Arbeitsbelastung unserer Steuerzahler und Finanzberater verringern.die Begriffe verwendet.
T24