Minister Alim nannte ein klares Datum für das erste Gehalt der EJT-Mitglieder

Aslıhan Altai Karataş / ANKARA – Vedat Alım, Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, sagte: „Der Prozess des technischen Schreibens dauert lange. Ich behaupte, er wird diese Woche dem Parlament vorgelegt. Denn sie treffen sich mit den Abgeordneten im Cluster. Unsere Fraktion wird das, was sie besprochen hat, vollständig in einen Gesetzentwurf umwandeln und im Ausschuss diskutieren. Es endet diese Woche“, sagte er. Auf die Fragen von Journalisten nach dem Kabinett antwortete Alım auf die Frage, ob eine zufällige Änderung des Inhalts der Verordnung Gegenstand der Rede sei, mit „Unveränderlich“.

Bei der Beantwortung der Frage nach den Gesamtkosten des EJT für das Finanzministerium sagte Minister Alım: „Wir können die Gesamtkosten nicht angeben. Denn es gibt auch solche, die 2027 in Rente gehen. Er teilte die Information mit, dass das EJT für 2023 rund 150 Milliarden Lira kosten wird, aber das ist meine Annahme.

ERSTES GEHALT AM 1. MÄRZ

Auf die Frage, ob die Premium-Kredite im EJT in das Umschuldungspaket aufgenommen würden, antwortete Alım:

„Unsere Kreditaufnahme ist sehr unterschiedlich, Kreditaufnahmen im Rahmen des EJT sind darin nicht enthalten. Seine Kreditaufnahme erfolgt vollständig in Übereinstimmung mit unserem aktuellen Gesetz. Sie können zum Beispiel nicht kommen und sagen: „Ich kann 5.000 Prämientage oder 9.000 Prämientage nicht füllen, ich habe einen Mangel von 1000 Tagen, lassen Sie mich konfigurieren“. Das kann man nach geltendem Recht nicht sagen. Sie werden noch 1000 Tage arbeiten, es gibt keine solchen Schulden. (Kann „Revitalisierung“ für Bag-Kur-Mitglieder ins Spiel kommen?) Nein, für EJT nicht. Muss tatsächlich bei EYT gearbeitet haben. Was geschrieben und gezeichnet ist, ist nicht fehlerfrei.“

Auf der anderen Seite sagte Alim, der an der Live-Übertragung auf Bengü TV teilnahm: „Ich denke, das Parlament wird eine Verordnung erlassen, nach der EJT-Mitglieder ihr erstes Gehalt am 1. März erhalten können.“

Staatsangehörigkeit

EytGelehrterSchulden
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