Wer seine Schulden wie öffentliche Steuern und Bußgelder umstrukturiert hat, muss die erste und zweite Rate bis zum 31. Juli zahlen, um von dem Antrag profitieren zu können.
Die Antragsfrist für die Inanspruchnahme der Restrukturierungsverordnung im Rahmen des Gesetzes zur Restrukturierung bestimmter Forderungen und zur Änderung bestimmter Gesetze endete am 3. Juli.
Restrukturierungsschulden können je nach Wahl im Voraus oder in monatlichen Raten bis maximal 48 Monate beglichen werden.
Die Frist für die Vorauszahlung der umstrukturierten Schulden läuft am Montag, dem 31. Juli, ab.
Wer lieber in Raten zahlen möchte, muss seine erste und zweite Rate bis zum 31. Juli leisten. Da die Zahlungsfrist für die erste Rate durch den Präsidialdekret verlängert wurde, werden die erste und die zweite Rate gleichzeitig gezahlt.
Um weiterhin von den Sanierungsbeschlüssen profitieren zu können, gilt die Regelung, dass die ersten beiden Raten fristgerecht und in voller Höhe zu zahlen sind.
Es ist möglich, die Zahlung in weniger Raten als der bei der Antragstellung gewünschten Anzahl an Raten vorzunehmen. In diesem Fall wird der zu zahlende Preis entsprechend dem entsprechenden Koeffizienten angepasst.
Obwohl die Option der Ratenzahlung bevorzugt wird, ist ein Barzahlungsrabatt möglich, wenn der gesamte Strukturpreis bis zum Monatsende bezahlt ist.
Wenn alle umstrukturierten Schulden bis zum Monatsende im Voraus beglichen sind, wird der Koeffizient nicht auf die umstrukturierten Schulden angewendet. Auf den anhand der PPI-Sätze berechneten Betrag wird ein Rabatt von 90 Prozent und auf die tatsächlichen Verwaltungsstrafen ein Rabatt von 25 Prozent gewährt.
Wenn die umstrukturierte Schuld nur akzessorische Zahlungen erhält, wird ein Rabatt von 50 Prozent auf den berechneten PPI-Preis und ein Rabatt von 10 Prozent auf die infolge der Steuerbemessungsgrundlage oder Steuererhöhung anfallende Steuer (ohne Stempelsteuer) gewährt.
Kann elektronisch bezahlt werden
Es ist möglich, Zahlungen elektronisch über die Website der Revenue Management Presidency „www.gib.gov.tr“, das Interactive Tax Office und die Revenue Administration Portable-Anwendung vorzunehmen.
Umstrukturierte Schulden können über Debit- und Kreditkarten oder Bankkonten vereinbarter Banken, Karten von im Ausland tätigen Banken, Filialen vereinbarter Banken, alternative Zahlungskanäle wie Internet- und Telefonbanking und Portable Banking, Finanzamtkassen oder PTT-Filialen beglichen werden .
Der letzte Tag für die Einkommens- und Kraftfahrzeugsteuer ist der 31. Juli.
Hingegen läuft die zweite Ratenzahlungsfrist für die Einkommensteuer auf im Jahr 2022 erwirtschaftete Einkünfte am 31. Juli aus.
Zudem endet die zweite Ratenzahlungsperiode der Kraftfahrzeugsteuer (MTV) für das Jahr 2023 am 31. Juli.
(AA)
T24