Letzte 15 Tage: Riesige Steuererhöhung für Post und Fracht

Der Steuersatz für Waren aus EU-Ländern, die nicht gewerblicher Natur sind und deren Wert 150 Euro nicht übersteigt sowie für Arzneimittel, deren Wert 1500 Euro nicht übersteigt, wurde auf 20 Prozent erhöht. Es wurde eine Regelung bezüglich des festen Steuersatzes getroffen, der für Waren gilt, die aus EU-Ländern an eine Privatperson per Post oder Expressfracht versandt werden. Der Beschluss des Präsidenten zur Änderung des Beschlusses über die Umsetzung bestimmter Elemente des Zollgesetzes Nr. 4458 wurde dazu im Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß dieser Entscheidung wurde der Steuersatz auf 20 Prozent festgelegt und tritt nach 15 Tagen in Kraft. Es wurden auch Regelungen für Waren im Zusammenhang mit Landesverteidigung und innerer Sicherheit eingeführt. Eine Befreiung wurde für Verteidigungsgüter gewährt, die zur Hälfte oder mehr von Stiftungen für die Stärkung der türkischen Streitkräfte oder Unternehmen und Organisationen mit Bezug zur Verteidigungsindustrie gespendet wurden. Zudem wurden Elektrofahrzeuge in den Bereich der Zolleinfuhrbefreiung für speziell ausgestattete Fahrzeuge aufgenommen. Eine Verordnung des Handelsministeriums zur Änderung der Zollverordnung wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Verordnung regelt das Antragsverfahren für die Handhabungserlaubnis innerhalb und außerhalb des Lagers sowie die Grundlagen für die Bearbeitung von Umschlagsanträgen. Des Weiteren wurden die Pauschalgarantiebeträge, die von Lagerbetreibern gewährt werden, sowie die Preise, die aus Analysen in Zolllaboren ermittelt wurden, aktualisiert. Zwei verschiedene allgemeine Zollerklärungen des Ministeriums wurden ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht, die im Einklang mit den Entscheidungen des Ausschusses der Europäischen Union zur Klassifizierung bestimmter Waren stehen.

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