Kreditanträge für EJT-Abfindungszahlungen gestartet

Anträge für das kassengedeckte EJT-Ergänzungspaket, beauftragt durch den Kreditgarantiefonds (KGF) mit dem Ziel, den Finanzierungsbedarf von mittelständischen und nicht mittelständischen Unternehmen zu decken, die im Rahmen der Pensionierung ihrer Mitarbeiter die Abfertigung zahlen die Regelung für die Altersrente (EJT) hat heute begonnen.

Mit dem von der KGF in Auftrag gegebenen Treasury-basierten EJT-Ergänzungspaket soll nach Angaben des Ministeriums für Finanzen und Finanzen der Finanzierungsbedarf von mittelständischen und nicht mittelständischen Unternehmen gedeckt werden, die Abfindungen aufgrund des Ruhestands zahlen werden ihre Mitarbeiter im Rahmen des Gesetzes Nr. 7438.

Im Rahmen der heute gestarteten Bewerbung können sich Unternehmen bei öffentlichen und privaten Banken bewerben. Das Gesamtvolumen der zu leistenden finanziellen Unterstützung wurde auf 50 Mrd. Lire festgelegt.

Es wird auf das Konto von Mitarbeitern eingezahlt, die in den Ruhestand gehen.

Im Rahmen des Pakets werden Darlehen bis zu 13,3 Mio. TL für KMU und 28,5 Mio. TL für Nicht-KMU-Unternehmen bereitgestellt. Während der Bürgschaftssatz für KMU auf 75 Prozent und für Nicht-KMU-Unternehmen auf 70 Prozent festgelegt wird, wird er mit einer Laufzeit von 36 Monaten verlängert, einschließlich einer maximalen 6-monatigen tilgungsfreien Zeit.

Das Zins-/Gewinnanteilsverhältnis des zu gewährenden Darlehens im Rahmen des EJT-Basispakets wird als TLREF plus 200 Basispunkte für Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten angesetzt.

Im Rahmen des Pakets beträgt das Zins-/Gewinnbeteiligungsverhältnis für Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 24 Monaten TLREF plus 300 Basispunkte. Die jeweiligen Zinssätze gelten für die Darlehen zur Abfindung von 1-10 Mitarbeitern.

Für die diese Mitarbeiterzahl überschreitende Inanspruchnahme wird das Zins-/Gewinnanteilsverhältnis von der Bank ermittelt. Die betreffenden Zahlungen werden vom Kreditgeber direkt auf die Konten der Arbeitnehmer eingezahlt, die im Rahmen des Gesetzes Nr. 7438 in den Ruhestand treten.

(AA)

T24

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