Kleine Familienunternehmen, die Tierproduktion betreiben, werden unterstützt

Förderprogramm für Investitionen in die ländliche Entwicklung 2022-2023 Antragszeitraum Umsetzungsgrundlagen wurde vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurden kleine Familienbetriebe, deren Entwicklung vorrangig in der Tierhaltung liegt, in das Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raums aufgenommen.

Die Steigerung der Stall- und Stallkapazität sowie die Erneuerungs- und/oder Modernisierungsprozesse der Technologie von Betrieben mit 5 bis 50 Rindern und 50 bis 300 Rindern werden verstärkt.

Das Ministerium wird eine 50-prozentige Zuschussbasis für die Anschaffung von Futteraufbereitungsmaschinen, Mistschiebern, Melkmaschinen, Milchkühltanks, Tierkratzbürsten, Tränken, Klima- und Lüftungssystemen sowie Stromerzeugungssystemen bis zu 5 Kilowatt für Wandertiere bereitstellen Nomaden.

In diesem Fall werden für Scheunen- und Scheunenanträge nur Anträge in der Art von Kapazitätserhöhung, Technologieerneuerung und/oder Modernisierung angenommen. Antragsteller, die Projekte für Viehinvestitionen für kleine Familienunternehmen beantragen, müssen bescheinigen, dass sie mindestens 5, höchstens 50 Rinder oder mindestens 50 und höchstens 300 Schafe und Ziegen halten.

Staatsangehörigkeit

ReferenzTier
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