Der Wettbewerbsausschuss entschied in seiner Sitzung 2013 zu Allergan Pharmaceuticals in Bezug auf die Beschwerden, dass das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, indem es das Medikament der Marke Botox nicht an das National Pharmaceutical Medical Devices Repository geliefert habe, und entschied, dass es nicht notwendig sei, eine Untersuchung einzuleiten, so ihre Argumente waren nicht ausreichend. Die Entscheidung, die der Justiz vorgelegt wurde, wurde am 22. September 2021 vom 10. Verwaltungsgericht Ankara aufgehoben, und am 28. Oktober 2021 wurde von der Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung zu den Thesen eingeleitet. Am 8. September 2022 wurden die Untersuchungsunterlagen vom Wettbewerbsausschuss verhandelt. Es wurde entschieden, dass das Unternehmen nicht gegen das Wettbewerbsschutzgesetz Nr. 4054 verstoßen hat und dass die Verhängung einer Verwaltungsstrafe nicht erforderlich war.
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