Die Höhe der Abzüge, Ausnahmen und Freibeträge im Einkommensteuergesetz sowie die Grenzen und Beträge der Besteuerung im einfachen Verfahren wurden neu ermittelt. Die Höhe der im Jahr 2023 anzuwendenden Teilbeträge im Einkommensteuertarif wurde bekannt gegeben. Festgelegt wurden auch die Preise für Ermäßigungen, Ausnahmen und Befreiungen sowie die Grenzen und Preise der leichten Besteuerung im Einkommensteuergesetz.
Auch viele Befreiungen und Ermäßigungen bei der Einkommensteuer wurden zugunsten der Steuerpflichtigen erhöht.
In diesem Zusammenhang; Der Freibetrag, der 9.500 TL Mieteinnahmen betrug, wurde auf 21.000 TL erhöht. Somit werden im Jahr 2023 erzielte Mieteinnahmen in Höhe von 21.000 Lira von der Steuer befreit. Wenn die Mieteinnahmen 21.000 Lira nicht überschreiten, wird keine Erklärung abgegeben. Der Freibetrag von 25.000 Lire Wertsteigerungszinsen wurde auf 55.000 Lire festgesetzt. Ob Preiserhöhungszinsen deklariert werden, hängt davon ab, ob sie unter dem Freibetrag liegen. Übersteigt der im Jahr 2023 erzielte Wertsteigerungsvorteil 55.000 Lire, wird eine Erklärung abgegeben, aber der Freibetrag von 55.000 Lire wird von den erklärten Einkünften abgezogen. Der Ausnahmebetrag von 58.000 Lire an Nebengewinnen wurde auf 129.000 Lira erhöht.
Gewinne aus Transaktionen, die nicht in einem kontinuierlichen Betriebsrahmen stehen, unterliegen als Nebengewinn der Einkommensteuer. Zum Beispiel werden Vorteile, die im Jahr 2023 aus einer zufälligen Beratungsleistung bezogen werden und 129.000 Lira nicht überschreiten, was den Ausnahmepreis darstellt, nicht besteuert.
Das Ende der Meldung von beweglichen und unbeweglichen Veräußerungsgewinnen, die nicht dem Quellensteuerabzug und der Steuerbefreiung unterliegen, wurde von 3.800 Lira auf 8.400 Lira erhöht.
Nach dem Einkommensteuergesetz gibt es in der Regel eine Praxis des Quellensteuerabzugs bei beweglichen und unbeweglichen Veräußerungsgewinnen. In einigen Fällen wird jedoch beispielsweise auf die Mieteinnahmen aus den an Steuerpflichtige vermieteten Arbeitsplätzen kein Abzug vorgenommen.
Wenn diese Einkünfte, die im Jahr 2023 erzielt werden und keinen Steuereinbehalten und Ausnahmen unterliegen, 8.400 TL nicht überschreiten, wird keine Erklärung abgegeben.
Auch die ausgaberabattfähigen Preise für Pkw sind gestiegen.
Angehoben wurden auch die Rabattpreise bezogen auf die gezahlte monatliche Miete im Falle der Anmietung der in Betrieben eingesetzten Personenkraftwagen von einkommen- und körperschaftsteuerpflichtigen Personenkraftwagen sowie die Anschaffungskosten der auf den Betrieb zugelassenen Personenkraftwagen, die durch Abschreibungen abgesetzt werden können .
In diesem Zusammenhang für Personenkraftwagen; Die gezahlten monatlichen Mietkosten wurden von 8.000 Lire auf 17.000 Lire erhöht, und am Ende des Erwerbs wurden die Abschreibungskosten von 430.000 Lira auf 950.000 Lire erhöht.
Auch die Einkommenssteuerermäßigungen für Bürger mit Behinderungen sind gestiegen.
Im Einkommensteuergesetz ist ein Teil des Einkommens von Erwerbstätigen und Behinderten, die Leistungen aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, durch den Behindertenabzug von der Besteuerung ausgenommen.
Angehoben wurden auch die nach dem Grad der Behinderung ermittelten monatlichen Ermäßigungsbeträge. Behinderte 3. Grades (40 Prozent – 59 Prozent) Während es 2022 500 TL waren, waren es 1.100 TL im Jahr 2023, Behinderte 2. Grades (60 Prozent – 79 Prozent) waren 1.170 TL im Jahr 2022, während es 2.600 TL im Jahr 2023 waren. Th Der Grad der Behinderung (80 Prozent – 100 Prozent) wurde mit 2.000 TL festgelegt, während er mit 4.000 400 TL festgelegt wurde.
Auch die Handwerkerfreigrenze wurde erhöht.
Mit den getroffenen Regelungen wurde der Anwendungsbereich der steuerbefreiten Gewerbetreibenden erweitert und auch diejenigen, die ihre in Häusern hergestellten Werke im Internet und ähnlichen Plattformen verkauften, in den Anwendungsbereich der Befreiung aufgenommen.
Die Freigrenze von 320.000 Lira wurde auf 700.000 Lira erhöht.
Einkommen bis zu 700.000 Lire aus dem Verkauf von Werken, die im Jahr 2023 in Häusern hergestellt und verkauft werden, fallen in den Anwendungsbereich der Befreiung.
Auch die Miet- und Gewinnfreigrenzen für Steuerpflichtige, die der einfachen Etikette unterliegen, wurden deutlich angehoben.
Taxifahrer, Dolmuş-Fahrer, Dienstleister, Friseure, Schneider, Lebensmittelhändler, Gemüsehändler, Metzger und andere Gewerbetreibende unterliegen im Rahmen ihrer Regeln der einfachen Methode. Mit einer Reform wurden die Interessen der Gewerbetreibenden in diesem Umfang ab 2021 von der Einkommensteuer befreit.
Im Einkommensteuergesetz gibt es besondere Regelungen zu den Voraussetzungen für die Unterstellung in den leichten Modus. Jedes Jahr neu bestimmt, um der einfachen Methode unterworfen zu werden; Einige Grenzen und Beträge wie Mietpreise, jährliche Anschaffungen, Verkäufe und Geschäftseinnahmen dürfen nicht überschritten werden.
Diese Grenzen wurden auch für die im Jahr 2023 zu erzielenden Einnahmen erhöht.
Während die Jahresmiete (GVK 47/2) innerhalb der Metropolregion 2022 16.000 TL betrug, betrug sie 2023 35.000 TL. Während die Jahresmiete an anderen Orten (GVK 47/2) 10.000 TL betrug 2022 waren es 22.000 TL im Jahr 2023, Easy Während der jährliche Kaufpreis der Straße (GVK 48/1) im Jahr 2022 200.000 TL betrug, waren es im Jahr 2023 440.000 TL, der jährliche Verkaufspreis des Easy Way (GVK 48/1) betrug 320.000 TL im Jahr 2022 und 700.000 TL. Der jährliche Geschäftsumsatz des einfachen Stils (GVK) 48/2) Während er 2022 100.000 TL betrug, betrug er 2023 220.000 TL. Verkäufe mit einfacher Methode und Geschäftseinnahmen (GVK 48/3) wurden auf 440.000 TL festgelegt, während sie im Jahr 2022 200.000 TL betrugen.
Die Begrenzung der Steuerabzüge für konforme Steuerzahler wurde aktualisiert.
Steuerpflichtige, die fristgerecht ihre Steuererklärung abgeben und ihre Einkommens- und Körperschaftssteuer zahlen, profitieren von einem 5-Punkte-Steuerabzug. Durch die Anhebung der Obergrenze des Steuerabzugsbetrags von 2 Mio. TL auf 4,4 Mio. TL wurden die Anreize für Steuerzahler deutlich erhöht.
Auch der Freibetrag für Gewinne aus Lizenzgebühren wurde erhöht.
Poesie, Geschichte, Roman, Artikel, wissenschaftliche Forschung und Analyse von Autoren, Übersetzern, Bildhauern, Kalligraphen, Malern, Komponisten, Computerprogrammierern und Erfindern und ihren gesetzlichen Erben, Computersoftware, Interviews, Cartoons, Fotografie, Kino, Videoband, Radio und Fernsehen Befreiung von der Einkommenssteuer, wenn die Gewinne, die sie aus ihren Werken wie Drehbüchern und Theaterstücken erzielen, eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen. Der Befreiungspreis, der 880.000 Lire für diese Anteile betrug, wurde für die im Jahr 2023 zu erzielenden Einnahmen auf 1.900.000 Lire erhöht.
Der Vorteilsausnahmepreis für diejenigen, die soziale Inhalte produzieren und tragbare Anwendungen entwickeln, wurde erhöht.
Für diejenigen, die Inhalte in sozialen Medien produzieren und tragbare Anwendungen entwickeln, wurde ein äußerst einfaches Besteuerungsverfahren eingeführt.
Diejenigen, die diese Jobs machen, eröffnen ein Konto bei der Bank, und die Bank behält 15 Prozent der in ihrem Namen geleisteten Zahlungen ein.
880.000 Lira der in diesem Zusammenhang erzielten Vorteile für das Jahr 2022 sind von der Einkommenssteuer befreit. Dieser Betrag stieg auf 1 Million 900 Tausend Lire für die im Jahr 2023 zu erzielenden Einnahmen.
Werden diese Preise nicht überschritten, erfolgt keine Deklaration.
Am 30. Dezember gab Finanz- und Finanzminister Nureddin Nebati bekannt, dass die im Jahr 2023 anzuwendenden Teile des Einkommensteuertarifs erheblich angehoben werden.
Demnach soll der 2023 anzuwendende Tarif;
15 Prozent bis zu 70 Tausend TL, 10 Tausend 500 TL für 70 Tausend TL von 150 Tausend TL, 20 Prozent für mehr, 26 Tausend 500 TL für 150 Tausend TL von 370 Tausend TL (550 Tausend TL Lohneinkommen) 26 Tausend 500 TL für 150.000 TL von TL), 27% für den Überschuss, 85.000 900 TL für 370.000 TL von 1 Million 900.000 TL (in Lohneinkommen, 550.000 TL von 1 Million 900.000 TL) 134.000 500 TL für die erste Hälfte), 621 Tausend 400 TL für 1 Million 900 Tausend TL von mehr als 35 Prozent 1 Million 900 Tausend TL (in Lohneinkommen, 1 Million 900 Tausend TL für mehr als 1 Million 900 Tausend TL in Lohneinkommen) 607 Tausend TL für der zweite Teil) wurde mit 40 Prozent für den Überschuss festgesetzt.
Nach dem neuen Tarif, dessen erste Einkommensklasse bei 70.000 Lira beginnt, zahlen alle Einkommensteuerzahler, insbesondere Lohnempfänger, später Steuern aus den oberen Klassen.
Die Anhebung des Mindestpreises schlug sich auch in der Einkommensteuerbefreiung nieder und reduzierte natürlich die von den Lohnempfängern zu zahlende Steuer.
Auch die in den Lohnfreibeträgen enthaltenen Festbeträge haben sich deutlich erhöht.
Die Höhe der im Rahmen der Freistellung als Lohn gezahlten Verpflegungs- und Fahrtkostenzuschüsse wurde im Juli dieses Jahres erhöht.
Mit der jüngsten Verordnung wurden auch Barzahlungen in die Befreiung aufgenommen.
Jetzt wurde die Anzahl der Ausnahmen erhöht und die Essenszulage von 51 Lira auf 110 türkische Lira und die Straßengebühr von 25,5 Lira auf 56 Lira erhöht. So wurden monatlich 2.860 Lire Verpflegungsgeld und 1.456 Lire Reisekostenpauschale von der Steuer befreit.
Die Höhe des Freibetrags von den Leistungen des Arbeitgebers zur Kindertagespflege an weibliche Beschäftigte bis zu 50 Prozent des Bruttomindestentgelts je Kind wurde von 3.235,50 Lire auf 5.004 Lira pro Monat erhöht.
Infolge der Erhöhung des Freibetrags für Mahlzeiten, Wege- und Tagespflegegeld, die den Arbeitnehmern zusätzlich zu ihrem aktuellen Gehalt gezahlt werden, wurden die monatlichen Preise von 9.320 Lira für diejenigen, die alle diese Zahlungen erhalten, von der Steuer befreit .
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