In der Stellungnahme des Ministeriums zum Verordnungsentwurf hieß es, dieser ziele darauf ab, den Umgebungslärm an der Quelle zu beseitigen. Mit der neuen Verordnung wurden Regelungen zu den Themen Städtischer Lärmschutz, Lärmanpassung für Aktivitäten im Freien, Genehmigungsauflage für Feuerwerk, „Kontinuierliches Überwachungssystem“ für Lärm, Zeitanpassung für Baustellen, „Lärm“-Abschirmung für historische Gebäude und getroffen Lärmkarte mit 81 Provinzen. Dementsprechend können die Arbeitszeiten der Arbeitsplätze, die Musik senden, mit Beschluss des Provinzialen Lokalen Umgebungsrates unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu geregelt werden. Obwohl beschlossen wurde, Aktivitäten im Freien zwischen 10.00 und 01.00 Uhr durchzuführen, war es außerdem obligatorisch, eine Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt wurden. Auf der anderen Seite wird die Kontrolle des Lärms an der Quelle und die Überwachung der Lärmquellen mit Überwachungssystemen immer gewährleistet sein.
Die „Umweltlärmschutzverordnung“ wurde vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitet. Das Ministerium gab eine Erklärung zu dem vorbereiteten Verordnungsentwurf ab.
In der Erklärung wurde festgestellt, dass es bei der Umsetzung der Verordnung aufgrund der Aufhebung einiger Entscheidungen in Bezug auf die Geräusche in der „Verordnung über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ mit der Entscheidung des Staatsrates zu Problemen gekommen sei.
„VERORDNUNG ZUR UMWELTLÄRMPRÜFUNG WURDE MIT STELLUNGNAHMEN UND BEITRÄGEN DES INNENMINISTERIUMS UND DES MINISTERIUMS FÜR KULTUR UND TOURISMUS ERARBEITET“
In der Erklärung wurde festgestellt, dass die derzeitige Verordnung abgeschafft und der Verordnungsentwurf als Ergebnis von hochrangigen Diskussionen über die im Rahmen der Pflichten, Befugnisse und Zuständigkeiten des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung zu treffenden Entscheidungen vorbereitet wurde und Klimawandel, das Innenministerium und das Ministerium für Kultur und Tourismus.
Im Rahmen der in der Erklärung des Ministeriums vorbereiteten neuen Verordnung wurde festgestellt, dass Vorschriften zur städtischen Lärmverwaltung, zur Lärmregulierung für Aktivitäten im Freien, zur Feuerwerksgenehmigungsverordnung, zum „kontinuierlichen Überwachungssystem“ für Lärm und zur Zeitanpassung für Baustellen erlassen wurden , Lärmschild für historische Gebäude und Lärmkarte mit 81 Provinzen.
„ARBEITSZEITEN FÜR MUSIKÜBERTRAGUNG, VERWENDUNG VON FEUERWERKEN, STETS ÜBERWACHUNG VON SYSTEMFRAGEN SIND IN DER VERORDNUNG ENTHALTEN“
Gemäß der Verordnung können die Arbeitszeiten der Arbeitsplätze, an denen Musik übertragen wird, mit Beschluss des Komitees für lokale Umgebung der Provinz unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu geregelt werden. Obwohl beschlossen wurde, Aktivitäten im Freien zwischen 10.00 und 01.00 Uhr durchzuführen, war es außerdem obligatorisch, eine Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt wurden. Auf der anderen Seite wird die Kontrolle des Lärms an der Quelle und die Überwachung der Lärmquellen mit Überwachungssystemen immer gewährleistet sein.
Die Einzelheiten der „Umgebungslärmschutzverordnung“ listet das Ministerium in folgender Form auf:
Im Rahmen der Städtischen Sonderverwaltung Lärm,
Es wurde eine Regelung getroffen, die den Schutz von Mensch und Umwelt unter allen Umständen, den Schutz sowohl der Bürger als auch des Departements und das lokale Management von Umgebungslärm ermöglicht, wobei die Unterschiede berücksichtigt werden, die insbesondere in den Tourismusregionen und im Landesinneren zu beobachten sind und östlichen Teilen unseres Landes.
Die Arbeitszeiten der Arbeitsplätze, an denen Musik übertragen wird, können durch Beschluss des örtlichen Umweltrates der Provinz unter Berücksichtigung der Sommer- und Winterperioden, der Besonderheiten der Region, strategischer Lärmkarten und Aktionspläne neu geordnet werden.
Als Teil der lauten Toneinstellung für Outdoor-Aktivitäten,
Aufgrund der Tatsache, dass der Lärm aufgrund des niedrigeren Hintergrundgeräuschpegels nachts besser wahrnehmbar ist; Es wurde beschlossen, dass die Aktivitäten im Freien zwischen 10.00 und 01.00 Uhr stattfinden.
Musiksendelizenzen werden den Musiksendeanstalten nach Maßgabe der erstellten Akustikgutachten erteilt und bei 3 Verstößen gegen die Akustikgutachten innerhalb desselben Kalenderjahres wird die Musiksendegenehmigung entzogen.
Im Rahmen der Feuerwerkserlaubnisauflage
Es ist obligatorisch, die Genehmigung der örtlichen Zivilbehörde einzuholen, indem Zeit und Ort für die Verwendung von Feuerwerkskörpern mitgeteilt werden.
Staatsangehörigkeit