Gemäß dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialdekret; Aufgrund des Erdbebens vom 6. Februar werden für die Immobilien der Generaldirektion für Stiftungen und Fusionsstiftungen in den Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, nicht die Mietpreise für die Monate Februar, März und April verlangt.
Gemäß dem mit der Unterschrift von Präsident Recep Tayyip Erdoğan veröffentlichten Präsidialerlass wurde auf die Mietforderungen vom Februar, März und April 2023 für die Generaldirektion für Stiftungen und Fusionsstiftungen in den Provinzen, in denen der Ausnahmezustand ausgerufen wurde, verzichtet. Für diese Monate geleistete Mietzahlungen unterliegen je nach Ablauf oder Fortsetzung des Mietvertrags einem Rückerstattungs- oder Abzugsverfahren. Falls die Mieter der genannten Immobilien ihre Verträge mit eigenen Forderungen innerhalb einer einmonatigen Nachfrist ab dem Datum der Inkraftsetzung des Dekrets kündigen, werden sie innerhalb eines Monats ab dem Datum der Aufforderung geräumt. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Mieters wegen der vorzeitigen Rückgabe der Immobilie. (DHA)
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