Meltem Gunes – Der Yachttourismus, der in der Welttourismusarena Aufmerksamkeit erregt, zieht auch die Aufmerksamkeit von in- und ausländischen Besuchern in der Türkei auf sich. Das Ministerium für Kultur und Tourismus hat auch die Tarife festgelegt, die in diesem Jahr für Handelsyachten unter ausländischer Flagge gelten werden, die preislich dazu bestimmt sind, zum Tourismus des Landes beizutragen und ihn zu fördern, um in türkischen Hoheitsgewässern zu operieren. Gemäß der Entscheidung des Ministeriums werden kommerzielle Yachtunternehmen mit einer ausländischen Flagge über 39 Metern die Erlaubnis beantragen, touristische Aktivitäten zu zeigen; Mindestens 15 Tage ab dem Datum des Medikaments, zusammen mit dem Antrag, der die Dauer des Betriebs der Yacht in der Türkei angibt, die Versicherungspolice für die Yacht, das Zertifikat, die Dokumente, die der autorisierten Person des Unternehmens gehören, zu dem die Yacht gehört , und im Falle der Ernennung eines Vertreters in der Türkei, gelten die Vollmacht und Ausweisdokumente der bevollmächtigten Person am Vortag.
Bei Eignung der vorgelegten Unterlagen erfolgt die Zulassung wie beim Kalenderjahr mit der „ministeriellen Genehmigung“. Ein Genehmigungsdokument wird vom Ministerium ausgestellt, sofern die Eintrittsgebühr und der Beitrag zur sozialen und technischen Infrastruktur bezahlt werden. In diesem Rahmen alle 30 Tage von Betreibern von Handelsyachten unter ausländischer Flagge, die eine Genehmigung für 2023 beantragen; 525.000 TL werden von Yachten mit einer Länge von 39 bis 60 Metern, 750.000 TL von Yachten mit einer Länge von 60 bis 80 Metern, 1 Million 500.000 TL von Yachten mit einer Länge von über 80 Metern für soziale und technische Infrastrukturdienste erhoben .
Zuschlag zum Beitragsanteil
Auch von diesen Yachten werden Gebühren im Rahmen des Gebührengesetzes erhoben. Die zu zahlende Gebühr beträgt 607.000 TL für Yachten mit einer Länge von 39 bis 60 Metern, 910.000 891 TL für Yachten mit einer Länge von 60 bis 80 Metern und 1 Million 214.522 TL für Yachten mit einer Länge über 80 Meter.
Staatsangehörigkeit