Das Handelsministerium teilte mit, dass die Vermarktungs- und Verkaufsbeschränkung für den Gebrauchtwagenhandel am 15. September 2022 beginnt und die Kontrollen ab diesem Datum in Kraft treten.
In der Erklärung des Handelsministeriums heißt es: „Im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit für Autos und Landfahrzeuge wurden Marketing- und Verkaufsbeschränkungen auferlegt, die 6 Monate und 6.000 Kilometer ab dem Erstzulassungsdatum nicht überschreiten.“
In der Erklärung heißt es: „Nach der Verordnung vom 16. August 2022 in der Verordnung über den Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen darf das Inverkehrbringen oder der Verkauf von Personenkraftwagen und Landfahrzeugen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nur unter der Bedingung erfolgen dass 6 Monate und 6.000 Kilometer seit dem Erstzulassungsdatum dieser Fahrzeuge vergangen sind. Die Vermarktung oder der Verkauf von Autos und Geländewagen, direkt oder indirekt, kann nicht vor dem 1. Juli 2023 erfolgen. Worte waren enthalten.
In der Erklärung wurde auch festgestellt, dass „Marketing- und Verkaufsbeschränkungskontrollen für diejenigen, die im Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen tätig sind, mit dem Prestige vom 15. September 2022 beginnen werden“.
T24