Gegen das Nudelunternehmen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet

Die vorläufige Untersuchung zu der Behauptung, dass Noah’s Ankara Pasta und seine Vertriebshändler mit den Maßnahmen der Käufer zur Bestimmung des Verkaufspreises gegen das 4. Element des Wettbewerbsschutzgesetzes Nr. 4054 verstoßen haben, wurde von der Wettbewerbsbehörde abgeschlossen. Es wurde beschlossen, ein Ermittlungsverfahren gegen das Unternehmen einzuleiten.

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