Gas- und Stromschulden werden in der Zitterzone getilgt

Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilung des Ministeriums für Energie und übliche Ressourcen werden die letzte Rechnung, die vor dem 6. Februar 2023 aufgelaufen, aber nicht eingezogen wurde, und gegebenenfalls die unbezahlten Verbrauchsrechnungen früherer Zeiträume storniert. In diesem Zusammenhang werden anhand der Informationen zum Schadensstatus, die von den missionarischen Versorgungs- und Erdgasverteilungsunternehmen sowie den organisierten Industriezonen, den Einheiten der zuständigen Ministerien der Wohnorte oder Arbeitsplätze eingeholt werden, die Verbrauchsorte bestimmt, deren Verbrauchskosten einbezogen werden im Rahmen der Aufhebung, und senden Sie sie an die Regulierungsbehörde für den Strommarkt, um den gelöschten Schuldenpreis einzufordern. Die Unternehmen erstatten außerdem die im Rahmen der gekündigten oder gekündigten Verträge erhaltenen Garantiegebühren an den Verbraucher bzw. dessen Erben zurück. Für im Rahmen der Verordnung abgeschriebene Schulden werden Verbraucher nebenbei darüber informiert, dass „die Schulden aus dem Haushalt des Ministeriums gedeckt werden“. Vom Geltungsbereich der Erklärung ausgenommen sind illegale Strom- und Erdgasverbräuche, Abonnenten mit Rechtspersönlichkeit und Allgemeinbeleuchtung. Auch für Abonnenten der öffentlichen Beleuchtung und der Allgemeinbeleuchtung gilt der Schuldenerlass nicht.

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