Mithat Yurdakul / ANKARA – Die Mehrwertsteuer und die Gebühren wurden erhöht. Mit den gestern veröffentlichten Entscheidungen wurde der Mehrwertsteuersatz von 18 Prozent auf 20 Prozent und der Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent auf Grundgüter, ausgenommen Grundnahrungsmittel, auf 10 Prozent erhöht. Dementsprechend beträgt die Mehrwertsteuer, die auf Grundbedarfsartikel wie Waschmittel, Seife, Toilettenpapier, Babywindeln sowie Lebensmittel- und Getränkezweige 8 Prozent beträgt, nun 10 Prozent. Die neuen Tarife gelten ab Montag, 10. Juli. Die Gebühr für Mobiltelefone, die von Passagieren aus dem Ausland mitgebracht werden, ist heute von 6.000 91 TL auf 20.000 TL gestiegen.
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurden Änderungen an den Mehrwertsteuersätzen vorgenommen, die auf Waren und Dienstleistungen anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang wurde mit Wirkung vom 10. Juli der Mehrwertsteuersatz von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht und der Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent auf Grundgüter, ausgenommen Grundnahrungsmittel, auf 10 Prozent erhöht. Dem Beschluss zufolge bleibt der Mehrwertsteuersatz von 1 Prozent auf Grundnahrungsmittel bestehen. Der bisher auf 8 Prozent gesenkte Mehrwertsteuersatz wird auf Grundgüter wie Waschmittel, Seife, Toilettenpapier, Babywindeln sowie Lebensmittel- und Getränkebereiche auf 10 Prozent erhöht.
Der Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent gilt für Waren und Dienstleistungen in vielen Kategorien wie Möbel, Haushaltsgeräte, elektronische Produkte, Autos, Zigaretten und Alkohol. Die Mehrwertsteuer auf Autos wird von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht. Der Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent gilt auch für Kraftstoffe, Tabak, Alkohol und elektronische Geräte.
Dies wird sich in den Preisen widerspiegeln
Die neue Regelung, die als erste Mehrwertsteuererhöhung seit 22 Jahren gilt, wird sich voraussichtlich in kurzer Zeit in einer Erhöhung auf alle Produkte niederschlagen.
Im Rahmen des „Gesetzes über die Steuer auf Einnahmen aus Glücksspielen, die Regulierung von Geldern und Anteilen“ wurden auch die Steuersätze für Glücksspiele neu geregelt. Im Rahmen der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Präsidenten bezüglich der Steuer auf Wetten und Glücksspiele; Sie stieg von 5 Prozent auf 10 Prozent bei Pari-Mutuel-Wetten auf der Grundlage von Sportereignissen, von 7 Prozent auf 14 Prozent bei Pferderennen und von 10 Prozent auf 20 Prozent bei anderen Wettspielen. Mit einem weiteren Beschluss wurde die Banken- und Versicherungsumsatzsteuer (BMSV) für Verbraucherkredite von 10 Prozent auf 15 Prozent erhöht. Damit erhöht sich die Steuer auf Zinsen, Verpflegungs- und Preiserträge um 50 Prozent.
um mehr als das Dreifache erhöht
Mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Präsidialerlass wurden die in einigen Definitionen des Gebührengesetzes enthaltenen festen Gebühren mit Wirkung ab heute um 50 Prozent erhöht. Während die Gebühren für Eigentumsurkunde, Reisepass, Notar, Justiz, Lizenz, Diplom und Visum um 50 Prozent erhöht wurden, stieg die Gebühr für die Eigentumsurkunde von 4 Prozent auf 6 Prozent. Die erhobene Gebühr für von Passagieren aus dem Ausland mitgebrachte Mobiltelefone stieg von 6.000 91 TL auf 20.000 TL.
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