Fortsetzung der oberen Stufenregel beim Leerverkauf an der Börse

Borsa İstanbul AŞ gab bekannt, dass die obere Stufenregel in den Leerverkaufsprozessen, die vom 14. bis 27. September für die Aktien im BIST 50-Index galt, in der heutigen Sitzung fortgesetzt wird.

In der auf der Public Disclosure Platform (KAP) von Borsa Istanbul veröffentlichten Erklärung wurde daran erinnert, dass gemäß der Entscheidung des Capital Markets Board Leerverkäufe in den Aktien des BIST 50-Index durchgeführt werden können.

In der Erklärung wurde festgestellt, dass beschlossen wurde, die Upper-Step-Regel bei den vom 14. bis 27. September eingeführten Leerverkaufsprozessen für die oben genannten Aktien sowie in der heutigen Sitzung anzuwenden.

Der Leerverkauf von Aktien, die leerverkauft werden können, kann zu einem Preis durchgeführt werden, der höher ist als der letzte Transaktionspreis des Kapitalmarktinstruments, das Gegenstand eines Leerverkaufs ist. Liegt der letzte Kurs des leerverkauften Kapitalmarktinstruments jedoch über dem vorherigen Kurs, kann der Leerverkauf auch auf der letzten Kursstufe durchgeführt werden. Da auch die tagsüber getätigten Verkäufe ohne Besitz und die mit den tagsüber getätigten Käufen abgeschlossenen Käufe in den Rahmen von Leerverkäufen fallen, ist es wertvoll, dass unsere Anleger und Anlageinstitute bei der Übermittlung der Aufträge für solche Verkäufe die erforderliche Sorgfalt und Aufmerksamkeit zeigen durch Markieren der Leerverkaufsoption..“(AA)

T24

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