Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) mit Prestige vom 23. Mai 2002 erklärte, dass sie die Mitarbeiter der Pensionskasse und Bağ-Kur, die weniger als 3 Dienstjahre haben, nicht abdeckt, und dass die Argumente, die die Mitarbeiter in dieser Situation schikaniert werden, spiegeln nicht die Wahrheit wider und erklärten, dass die fraglichen Bürger auch in den Geltungsbereich der EJT-Verordnung fallen.
In der schriftlichen Erklärung der Institution wurde berichtet, dass es in einigen Zeitungen Nachrichten gab, dass die Mitarbeiter der Pensionskasse und Bağ-Kur, die weniger als 3 Dienstjahre mit dem Prestige vom 23. Mai 2002 hatten, nicht innerhalb waren im Rahmen des EJT, obwohl sie ihre Arbeit vor dem 8. September 1999 aufgenommen haben.
Unter Hinweis darauf, dass mit der EJT-Verordnung, die am 3. März 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, die Altersgrenze für alle Versicherten unabhängig von ihrer Dienstzeit aufgehoben wurde, wurde Folgendes festgestellt:
„Die Argumente, dass das Gesetz, das in der öffentlichen Meinung als EJT-Verordnung bekannt ist, die Angestellten der Pensionskasse und Bağ-Kur, die weniger als 3 Dienstjahre mit dem Prestige vom 23.05.2002 haben, nicht abdeckt, und dass die Arbeitnehmer in dieser Situation schikaniert werden, entspricht nicht der Wahrheit. In diesem Zusammenhang fallen auch die betreffenden Bürger in den Anwendungsbereich der Verordnung.“
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