„Frozen Onion“ und „Frozen Potato“ wurden ebenfalls in die Liste der exportpflichtigen Artefakte aufgenommen.
Das vom Handelsministerium vorbereitete „Kommuniqué über die Änderung der Notifikation bezüglich der als Ausfuhr registrierten Waren“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Mit dem Communiqué wurden gefrorene Zwiebeln (ungekocht oder durch Dämpfen oder Kochen in Wasser gekocht) und gefrorene Kartoffeln (durch andere Verfahren aus Essig oder Essigsäure zubereitet oder konserviert, gefroren) in die „Liste der registrierungspflichtigen Waren“ aufgenommen. (AA)
T24