EU-Staaten einigen sich auf globale Körperschaftsteuer

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) haben sich darauf geeinigt, multinationalen Unternehmen eine globale Körperschaftssteuer von 15 Prozent aufzuerlegen.

Der EU-Vorstand gab bekannt, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten eine Einigung zur internationalen Besteuerung erzielt haben. In der Aussage, „Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Mindestbesteuerungskomponente auf EU-Ebene umzusetzen, die als zweite Säule der internationalen Steuerreform der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bekannt ist.“es wurde gesagt.

Unter Hinweis darauf, dass Einstimmigkeit in der Mitte der Mitgliedstaaten über das Abkommen erzielt wurde, wurde darauf hingewiesen, dass das offizielle Genehmigungsverfahren in schriftlicher Form erfolgen würde. In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die aktive Umsetzung der Verordnung den Niedrigsteuerwettlauf verhindern würde.

Mindestens 750 Millionen Euro

In der Vereinbarung wurde festgelegt, dass die Gewinne multinationaler oder lokaler Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro mit mindestens 15 Prozent besteuert werden, und die neuen Regeln ermöglichen es multinationalen Unternehmen, den globalen Körperschaftsteuersatz zu zahlen .

In der Stellungnahme hieß es, dass die Steuerrichtlinie bis Ende 2023 in die nationalen Artikel der Mitgliedsstaaten überführt werden soll.

Im Oktober letzten Jahres wurde ein Konsens über die globale Unternehmenssteuerregelung erzielt, an der die OECD seit 2012 arbeitet.

Das Abkommen sieht vor, dass globale Unternehmen, darunter Internetkonzerne wie Google, Amazon, Microsoft und Facebook, einem Steuersatz von mindestens 15 Prozent unterliegen.

Das Abkommen soll es multinationalen Unternehmen erschweren, Steuern zu vermeiden, indem sie ihren Hauptsitz in Ländern mit attraktiven Steuersätzen errichten.

Ungarn stimmte nicht zu

Die Zustimmung der EU zum Doppelbesteuerungsabkommen bedurfte der einstimmigen Zustimmung. Kürzlich hat Ungarn dem globalen Steuerabkommen und der Bereitstellung von Finanzhilfen in Höhe von 18 Milliarden Euro für die Ukraine im Jahr 2023 nicht zugestimmt.

Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten erfolgte die Zustimmung zu dem von Ungarn vorbereiteten Plan, einen Zuschuss in Höhe von 5,8 Milliarden Euro aus dem EU-Rettungsschirm zu erhalten, der zum Zweck der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Epidemie eingerichtet wurde , und die Mittel, die Ungarn im Rahmen des Systems zur Verfügung gestellt werden sollen, das den EU-Haushalt an die Rechtsstaatlichkeit bindet, hat Ungarn sein Veto aufgehoben, nachdem beschlossen wurde, 3 Milliarden Euro einzufrieren, bis die erforderlichen Schritte unternommen werden.

Die EU erwartet von Ungarn Fortschritte in verschiedenen Bereichen wie der Unabhängigkeit der Justiz, der Ausgabenkontrolle, der Korruptionsbekämpfung und der Berichterstattung, um alle Gelder freizugeben.

(AA)

T24

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