„Etikett“-Warnung im touristischen Bereich

Mithat Yurdakul – In dem Brief des Handelsministeriums an die Handwerkerorganisationen heißt es, dass die in den Geschäften in den Regionen mit hohem Touristenaufkommen verkauften Artefakte nicht gekennzeichnet seien, was zu Beschwerden bei den Touristen und zu Verlusten geführt habe Vertrauen in den türkischen Tourismus. Unter Hinweis darauf, dass es im Verbraucherschutzgesetz Entscheidungen zu Preisschildern gibt, wurde darauf hingewiesen, dass die Anbringung eines Etiketts auf den im Einzelhandel angebotenen Waren obligatorisch ist. Dementsprechend umfassen die Etiketten, die auf den in touristischen Gebieten verkauften Werken angebracht werden müssen, das Eigentum der Waren, den Verkaufspreis einschließlich Steuern, den Stückpreis, das Datum der Preisanwendung und gegebenenfalls den Hinweis „inländische Waren“. lokal.

Der Preis beträgt TL

Sofern die an Touristen zum Verkauf angebotenen Werke wie z. B. Getränke rückgabefähig sind, wird dies ebenfalls ausgewiesen. Die Warnhinweise zu dem Wort werden auf Türkisch auf den Etiketten angebracht. Die Verkaufspreise werden in Form der türkischen Lira, TL und des TL-Symbols auf Etiketten und Listen angegeben. Etiketten können handschriftlich oder digital gedruckt werden. Wo eine Anbringung einer Kennzeichnung nicht möglich ist, werden Preislisten an sichtbaren Stellen angebracht.

 

Staatsangehörigkeit

EtikettPreis
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