In der Erklärung des Ministeriums werden die Abfälle im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der Umweltverschmutzung infolge des Opfers in versiegelten, starken und hochdichten schwarzen Polyethylenbeuteln in einer Form von höchstens zwei Dritteln verpackt Taschenvolumen. Die Säcke werden verschlossen und ordnungsgemäß zugebunden und an die städtischen Reinigungsteams geliefert, die während des Eid al-Adha für den regelmäßigen Service sorgen. Ministeriumsgruppen werden Verwaltungsstrafen gemäß dem 20. Punkt des Umweltgesetzes gegen diejenigen verhängen, die solche Aktivitäten an Orten durchführen, die nicht in die Kategorie des Opfers passen, und gegen diejenigen, die nicht die erforderlichen Maßnahmen in dafür geeigneten Bereichen ergreifen Abschnitt.
Während des Eid al-Adha ergriff das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Umweltverschmutzung und die Umweltgesundheit in Opferverkäufen und Schlachtstätten beeinträchtigt werden. In diesem Zusammenhang werden Kontrollteams des Ministeriums während des Eid al-Adha die Verkaufs- und Schlachtbereiche überprüfen.
In der Erklärung des Ministeriums wurde mitgeteilt, dass die zuständigen Einheiten die erforderlichen rechtlichen Sanktionen gegen diejenigen verhängen werden, die Straßen, Straßen und Parks als Orte für Opfer nutzen, und gegen diejenigen, die danach Blut, Abfälle und innere Organe in diesen Bereichen zurücklassen Das Teil.
„Müll wird in feste Säcke verpackt“
Im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltverschmutzung durch den Opferbereich werden die Abfälle in versiegelten, stabilen und hochdichten schwarzen Polyethylenbeuteln verpackt, die nicht mehr als zwei Drittel des Beutelvolumens betragen dürfen. Die Säcke werden ordnungsgemäß verschlossen und zugeschnürt und an die städtischen Sauberkeitsgruppen geliefert, die während des Eid al-Adha regelmäßige Dienste leisten.
„Die Strafe wird gegen diejenigen verhängt, die sich bei der Schlachtung von Opfern nicht an die Regeln halten.“
Ministerium, Parks, Gärten, Alleen, Straßen, Gebäudefassaden, Plätze, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, und diejenigen, die solche Tätigkeiten an Orten ausüben, die nicht für den Verkauf von Opfergaben geeignet sind, und diejenigen, die in den dafür geeigneten Bereichen nicht die erforderlichen Maßnahmen ergreifen Für den Abschnitt wird eine Verwaltungsgebühr von 3.000 36 TL gemäß dem 20. Element des Umweltgesetzes erhoben. Es wird eine Geldstrafe verhängt.
Einrichtungen, die sich an den Opferstätten nicht an die erforderlichen Verbote halten und die Opferabfälle ohne Vorkehrungen auf dem Boden zurücklassen, werden mit einer Geldstrafe von 293.188 TL für Massensektionen und 7.283 TL bestraft, wenn diese Tat in Wohnhäusern begangen wird.
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