Die Sozialversicherungsanstalt erklärte, dass nach Abschluss aller Prozesse im Zusammenhang mit dem EJT, der Veröffentlichung im Amtsblatt und dem Inkrafttreten des Rentenverfahrens so schnell wie möglich abgeschlossen wird, wenn eine Rente bei der SSI beantragt wird.
Die Aussage lautete:
„Die Regelung zur Abschaffung der Altersregel für Personen, die vor dem 8.9.1999 erstmals versichert waren, um Anspruch auf eine Rente zu haben, wurde von der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei angenommen.
Obwohl das oben genannte Gesetz nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde und noch nicht in Kraft getreten ist, beantragen viele unserer Bürger Renten bei unserer Institution entweder über E-Government oder durch direkten Antrag.
Es ist unserer Einrichtung rechtlich nicht möglich, auf der Grundlage dieser Anträge ein Rentenverfahren durchzuführen, bevor das betreffende Gesetz im Amtsblatt veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
Nachdem alle Prozesse abgeschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft getreten sind, wird der Rentenvergabeprozess so schnell wie möglich abgeschlossen, wenn ein monatlicher Antrag von unserer Institution gestellt wird.
MINISTER ALIM HAT EIN DATUM FÜR DAS ERSTE GEHALT GEGEBEN!
Vedat Alım, Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, kündigte an, dass Anträge gestellt werden können, nachdem die Verordnung über den Ruhestand im Alter (EYT) im Amtsblatt veröffentlicht wurde, und die ersten Gehälter im April gezahlt werden.
Minister Alım beantwortete die Fragen der Pressevertreter vor dem Clustertreffen der AK-Partei in der Großen Nationalversammlung der Türkei. Der Kauf gehört EYT und sagt: „Eine bittersüße Freude, viel Glück für diejenigen, die in den Ruhestand gehen. Sie werden gelten, nachdem die Verordnung, die in der Generalversammlung der Versammlung in Kraft gesetzt wurde, im Amtsblatt veröffentlicht wird. Es gibt kein Grund für willkürliche Angst, kein Grund zur Panik. Niemand wird seine Rechte verlieren.“
„KEIN PANIK-PFLICHT“
Minister Alım: „Werden die ersten Gehälter im April sein?“ Auf die Frage „Natürlich beginnt der Rechtsweg so weit. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt werden die Gehälter gemäß den Anträgen zu Beginn des ersten Monats ausgezahlt. Es besteht kein Grund zur Panik. Sie können sich bewerben Wenn sie durch E-Government auf ein Problem stoßen, werden sie es meiner Meinung nach nicht persönlich angehen.“ „Sie können hingehen und einen Antrag stellen.
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