Erklärung „Vertragspersonal“ des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit

Das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit gab eine Erklärung zur Einstellung des Vertragsmitarbeiters in die Beamtenteams ab. In einer Mitteilung des Ministeriums „Von den auf Vertragsbasis Beschäftigten, Teilzeit- und Projektarbeitern, Ausländern, Militärarbeitern, akademischen Arbeitern, SOE-Mitarbeitern, Handwerkern, parlamentarischen Beratern, Führungskräften des Gesundheitsministeriums und denjenigen, die in Institutionen arbeiten, deren Mitarbeiter alle unter Vertrag stehen wird vom Umfang des Übergangs ins Team ausgenommen.“es wurde gesagt.

Hier ist die vollständige Erklärung:

„Unser Präsident, Herr Recep Tayyip Erdoğan, hat nach der Kabinettssitzung vom 28.11.2022 eine Erklärung zur Ernennung des Vertragsmitarbeiters zu den Beamtenteams abgegeben. Die Einzelheiten der abgegebenen Erklärung sind unten aufgeführt.

Mit der in diesem Rahmen zu treffenden Anordnung;

A) In Bezug auf Vertragsarbeiter, die derzeit im Dienst sind;

1- Schnelle Rekrutierung einiger Vertragsarbeiter und etwa 197.000 Vertragsangestellter, die in lokalen Verwaltungen im Rahmen des 4/B-Elements des Beamtengesetzes Nr. 657 arbeiten (einschließlich derer, die von 4/C zu 4/B übergegangen sind). ) ohne Fristsetzung,

2- Vertragslehrer, Gesundheitspersonal und religiöse Beamte, deren Zahl etwa 227.000 beträgt und die nach dem 3+1-Modell beschäftigt sind, werden ebenfalls schnell und ohne Fristsetzung eingestellt.

3- Der im Umfang enthaltene Vertragsmitarbeiter kann optional dem Team beitreten,

4- Schutz der Rechte derjenigen, die dem Team nicht beitreten wollen, je nach Person bis zum Ende ihrer Mission,

5- Nach Abschluss dieser Dienstzeit von weniger als 4 Jahren kann eine Versetzung innerhalb der Institution oder zwischen der Institution erfolgen,

6- In den lokalen Verwaltungen ist vorgesehen, dass der Vertragsmitarbeiter, der nach denselben Regeln in das Team versetzt wird, nur in der Mitte der lokalen Verwaltungen ersetzt werden kann.

Dabei können 424.000 von rund 520.000 Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst in Beamtenteams berufen werden.

Von denjenigen, die auf Vertragsbasis beschäftigt sind; Teilzeit- und projektbezogene Mitarbeiter, Ausländer, Militärangehörige, akademische Mitarbeiter, SOE-Mitarbeiter, Handwerker, parlamentarische Berater, Führungskräfte des Gesundheitsministeriums und Mitarbeiter in Institutionen, deren Mitarbeiter alle unter Vertrag stehen, werden vom Umfang des Übergangs in das Team ausgeschlossen .

B) In Bezug auf den neu einzustellenden Vertragsarbeiter;

1- Beseitigung der Verwirrung der Gesetzgebung, indem das 4/B-Element des Gesetzes Nr. 657 zur Hauptstütze der Vertragsarbeit gemacht wird,

2- Es ist vorgesehen, dass der Vertragsbedienstete, der in den öffentlichen Sektor eintritt, in die Beamtenteams berufen wird, nachdem er eine 3-jährige Dienstreise im Rahmen eines Vertrags ausgeführt hat, und dass es für einen bestimmten Zeitraum keine Versetzung innerhalb der Einrichtung oder innerhalb der Einrichtung geben wird 1 Jahr nach Ernennung.

T24

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