Höchstgericht; kann der gesetzliche Erbe des adoptierten Kindes und Nachkommen sein; Er wies jedoch darauf hin, dass, da der Adoptierende nicht der Erbe des adoptierten Kindes sein kann, der Adoptivsohn nicht der Erbe der Personen sein kann, für die der Adoptierende Erbe ist, falls der Adoptierende vorher stirbt.
Die Debatten um das Erbrecht von Adoptierten haben mit dem Präzedenzurteil der 14. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts eine neue Dimension erhalten. Unter Hervorhebung der angefochtenen Entscheidung des Zivilgerichts für Frieden wies die 14. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs darauf hin, dass der adoptierte Sohn und Nachkomme den Adoptierenden als Blutsverwandte erben werden und die Erbschaft des adoptierten Kindes in seiner eigenen Familie fortbestehen wird.
In der Entscheidung hieß es: „Der Adoptierende und seine Verwandten erben die Adoption nicht. Gemäß Artikel 314/2 des türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches Nr. 4721 wird der Adoptierte Erbe des Adoptierenden. Genauso wie gemäß der Entscheidung des 500. Elements des Gesetzes stellen das adoptierte Kind und seine Nachkommen nur wie Blutsverwandte des Adoptierenden dar. Es gibt keine Entscheidung in dem Artikel, dass, wenn der Adoptierende vor dem Erblasser seines eigenen Erbes stirbt, es keine Entscheidung in dem Artikel gibt dass der Adoptierende der Erbe des Erblassers sein wird Da der Erblasser nach seinem Bruder stirbt, ist es nicht möglich, dass sein Adoptivsohn Erbe des Erblassers wird Es wurde nicht gesehen, daher musste die Entscheidung rückgängig gemacht werden.
Staatsangehörigkeit